Für Kleinunternehmer und Kulturschaffende kann die derzeitige Corona-Krise auch zum finanziellen Desaster werden. Doch von der vom Freistaat Bayern organisierten Soforthilfe halten sie wenig. In einem offenen Brief kritisieren mehr als 80 Unterzeichner die Bedingungen, an die eine Auszahlung von Hilfen geknüpft ist.
Gutes Wirtschaften werde bestraft
Demnach müsse zunächst "liquides Privatvermögen" eingesetzt worden sein. Damit würden all diejenigen bestraft, die in der Vergangenheit gut gewirtschaftet und Geld beiseite gelegt haben. "Zum Schluss ist beides verloren, Privatvermögen und Betrieb", heißt es in dem offenen Brief.
Coronavirus: Alles Wissenswerte finden Sie hier
5.000 Euro Soforthilfe
Kleinunternehmer mit bis zu fünf Mitarbeitern können 5.000 Euro Soforthilfe beantragen. Die laufenden Betriebskosten seien davon nicht ansatzweise abzudecken, heißt es in dem Schreiben der Kleinunternehmer. Die Unterzeichner rechnen mit zahlreichen Firmeninsolvenzen. Der Initiator des Offenen Briefes Gunther Gross betreibt die Kleinkunst- und Konzertbühne Orpheum in Nürnberg. Die Bühne ist seit Wochen geschlossen, Einnahmen fehlen.
Linktipp: So schaffen es die Schwaben in der Coronakrise
Baden-Württemberg hat nach Kritik umgelenkt
In Baden-Württemberg muss das Privatvermögen nicht mehr eingesetzt werden, um Corona-Soforthilfe zu bekommen. Nach massiver Kritik hat das Wirtschaftsministerium in Stuttgart diese Bedingung am Sonntag (29.3.2020) zurückgenommen. Antragsteller müssen nur noch nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu finanzieren, so Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).