Mehr als jeder zweite Beschäftigte kann sich in diesem Jahr über eine Sonderzahlung des Arbeitgebers vor den Weihnachtseinkäufen freuen. Laut Umfrage erhalten 55 Prozent das Extragelt. Im Westen Deutschlands wird es häufiger überwiesen als im Osten. Frauen bekommen es seltener als männliche Kollegen – was auch daran liegt, dass sie oft in Branchen arbeiten, in denen es keine Tarifverträge gibt. Die nämlich sichern oft die Sonderzahlung ab.
Denn der Chef muss niemanden per Gesetz zu Weihnachten bescheren. Das Weihnachtsgeld gehört zu den freiwilligen Leistungen. Anspruch darauf hat einmal nur der, für den ein Tarifvertrag mit entsprechender Regelung gilt. Und wenn der Chef bisher jedes Jahr gezahlt hat, ohne ausdrücklich darauf zu verweisen, dass er es nur in diesem Jahr so handhabt. Dann liegt eine betriebliche Übung vor – der Beschäftigte könnte die Sonderzahlung dann unter Umständen einklagen. Wie hoch die ausfällt hängt vom Tarifvertrag ab.
Einige Branchen zahlen ein volles Monatsgehalt wie das Bankgewerbe. Andere nur 50 Prozent des Monatslohnes wie in Hotels und Gaststätten. Gebäudereiniger oder Maurer auf Baustellen im Osten Deutschlands gehen leer aus. Ihr Tarifvertrag sieht keine Zahlung vor.