Online-Handel muss auch ausgepackte Matratzen zurücknehmen
Schuhe, Klamotten, Toaster: Die allermeisten Dinge, die man im Netz bestellt hat, kann man problemlos wieder zurückschicken. Aber muss ein Online-Shop auch eine Matratze zurücknehmen, die keine Schutzfolie mehr hat? Ja, sagt der Bundesgerichtshof.