Nürnberg: Böllerverbot auf privatem Grund teilweise gekippt
Wie bereits schon ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht vermuten ließ, wurde nun weiteren Eilanträgen in Teilen stattgegeben. Die Antragsteller aus Nürnberg und dem Landkreis Erding dürfen nun auf ihrem Privatgrund böllern.