BGH-Urteil: Die Störerhaftung ist abgeschafft, Punkt.
Anbieter offener WLANs haften nicht für Rechtsverstöße Dritter über ihren Anschluss: Der Bundesgerichtshof hat die Abschaffung der Störerhaftung, verankert im neuen Telemediengesetz, im Wesentlichen bestätigt. Von Florian Regensburger