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Fan-Protest gegen Stadionverbote

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Bundesweite Stadionverbote bleiben zulässig

Bundesweite Stadionverbote bleiben zulässig

Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans bleiben zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Fan des FC Bayern München.

Über dieses Thema berichtet: BR24Sport im Radio am .

Die Karlsruher Richter wiesen laut einer Pressemitteilung eine Verfassungsbeschwerde des Fans als unbegründet zurück. Die Sanktion könne auch ohne den Nachweis einer Straftat verhängt werden, wenn es "eine auf Tatsachen gestützte Sorge künftiger Störungen" gebe, so der Beschluss.

Als Vorgabe für das Verhängen eines Verbots verlangt das Bundesverfassungsgericht aber, dass die Betroffenen zunächst angehört werden müssten. Auf Verlangen sei ihnen zudem eine Begründung für das Verbot mitzuteilen.

Der Kläger hatte 2006 als 16-Jähriger ein Auswärtsspiel der Bayern beim MSV Duisburg besucht. Nach dem Abpfiff kam es zu körperlichen und verbalen Auseinandersetzungen mit Duisburg-Fans. Zwar wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Fan wegen Landfriedensbruchs wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch sprach der MSV auf Anregung der Polizei bis 2008 ein bundesweites Stadionverbot aus. Der FC Bayern schloss den Fan außerdem aus dem Verein aus und kündigte ihm seine Dauerkarte.