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Islamistische Inhalte via Internet Urteil wegen Volksverhetzung

Weil er IS-Videos im Internet verbreitet hat, ist ein 22-Jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Urteil vor dem Amtsgericht Augsburg fiel nach dem Jugendstrafrecht.

Stand: 20.07.2016

Ein Mann und eine Frau stehen wegen IS-Symbolen vor dem Augsburger Amtsgericht | Bild: BR/Torsten Thierbach

Der zuständige Richter ordnete an, dass der junge Mann an fünf Beratungsgesprächen teilnehmen und als Auflage 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Seine Lebensgefährtin (19), mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist, wurde wegen Zuwiderhandlung gegen Verbote verurteilt, ebenfalls nach Jugendstrafrecht. Sie erhielt eine Gesprächsweisung und muss 24 Stunden gemeinnützige Hilfsdienste ableisten. Beide sind kürzlich Eltern von Zwillingen geworden. Hinweise auf eine Radikalisierung sah das Gericht nicht.

Hetz-Videos auf Facebook und Youtube

Laut Staatsanwaltschaft hatten die beiden von ihrer Augsburger Wohnung aus mehrere Hetz-Videos auf das Internetportal Youtube und das soziale Netzwerk Facebook gestellt. Darin war das verbotene IS-Symbol zu sehen. Außerdem wurde in den IS-Videos zum Kampf gegen Nicht- oder Andersgläubige aufgerufen. Darin wird der "Tod als Märtyrer" angepriesen und für Selbstmordanschläge eine Belohnung im Paradies in Aussicht gestellt. Außerdem hatte das Paar laut Anklage eine 23-seitige Propaganda-Schrift einer weiteren Terrororganisation verbreitet.

Die 19 Jahre alte Mitangeklagte hatte ebenfalls auf ihrem Facebook-Account ein Bild mit einem Kleidungsstück eingestellt, auf dem das verbotene Logo der Terrormiliz IS zu sehen war. Sie kam mit einem Gesichtsschleier in den Gerichtssaal, musste diesen dann aber auf Anordnung des Gerichts ablegen. Das Urteil gegen die beiden Angeklagten ist rechtskräftig.


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Denker, Dienstag, 26.Juli 2016, 11:35 Uhr

9.

Gut, dass es Konsequenzen gibt!

Franz, Donnerstag, 21.Juli 2016, 08:42 Uhr

8. Radikal

Wann ist man dann radikal?
Muss man erst andere verletzen, bez. töten, damit man vor Gericht als radikal gilt?

EMGI, Mittwoch, 20.Juli 2016, 18:04 Uhr

7. Zwickt´s mi i glaub i dram

Der alte Wolfgang Ambros hatte Recht: ober do huift koa Zwickn, kannt mer ned vielleicht wer ahne bickn, danke jetz is ma kloar, es is woar es is woar. Das ging mir gerade durch den Kopf, als ich den Bericht oben las. Also keine Radikalisierung, obwohl die Herrschaften zur Massakrierung Andersgläubiger aufgerufen haben. Ah ja. Da sollte sich der Richter vielleicht mal mit dem Herrn Bundesjustizminister unterhalten. Der surft ja gerade auf der Antihasswelle. Dies aber recht selektiv: die LInken kommen da nicht vor. Salfisten auch nicht und Fatimah Bonnie sowie Mohammed Clyde von oben offenbar auch nicht. Da darf man sich dann nicht wundern, wenn dieses ewige Messen mit zweierlei Elle die Menschen nicht verstehen. Aber Truderinger wird es uns sicher noch ausführlich erklären. Es würde nicht wundern, wenn die Herrschaften das Kuschelurteilchen als Aufforderung verstehen würden, jetzt mal richtig Gas zu geben. Wo war doch gleich der nächste Baumarkt?

Wanda, Mittwoch, 20.Juli 2016, 17:56 Uhr

6. Recht(?)sprechung

Aufforderung zum Märtyrertod nach IS-Art, d.h. Tötung Ungläubiger sind absolut keine(?) Hinweise auf eine Radikalisierung und wird deshalb lediglich mit Beratungsgesprächen "geahndet". Man darf sich die Erziehung der Zwillinge dieses Islamisten-Paares vorstellen...
Kein Zweifel, Deutschland schafft sich ab....

Zukunft, Mittwoch, 20.Juli 2016, 17:24 Uhr

5. Zukunft

Verarsche der Bevölkerung! Es wird noch soviel Unruhe geben, dass alle nur noch mit den Ohren schlackern können.

Wurde schon in den Kommentaren gesagt: Was soll das sonst sein außer Radikalisierung.

Warum Jugendstrafrecht? Die beiden haben noch dazu Kinder bekommen. Jugendstrafrecht? Oder bekommen sie jetzt einen Vormund - wohl eher nicht.
Wer passt auf die kleinen Babys auf? Mit welchen Werten werden diese groß?
Jemand der noch Einfluss auf die beiden hat in die Richtung nicht zum Ermorden von "Ungläubigen" aufzurufen und zum Selbstmord.

Warum darf die Frau mit Vollverschleierung ins Gericht?