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Aufmerksamkeit für Heilpflanze Arnika-Wanderwege in Rehau werden eröffnet

Arnika-Bestände im Landkreis Hof schützen, vergrößern und wiederbeleben – das ist das Ziel der Arnika-Wanderwege, die nun eröffnet worden sind. Das Projekt in Rehau ist deutschlandweit einzigartig.

Von: Kristina Kreutzer

Stand: 05.05.2017 | Archiv

Arnika | Bild: BR

Arnika ist eine alte Heilpflanze, die vom Aussterben bedroht ist. Dem will ein deutschlandweit einzigartiges Schutzprojekt im Fichtelgebirge entgegenwirken. Am Freitag  (05.05.17) wurden deshalb die Arnika-Wanderwege offiziell eröffnet, teilt der Landschaftspflegeverein Landkreis und Stadt Hof e.V. mit. Ziel des Projekts ist es, die bestehenden Bestände der Heilpflanze zu schützen, zu vergrößern und zu revitalisieren. Auch neue Standorte für die Arnika-Pflanze sollen geschaffen werden.

Arnika soll wieder öfters blühen

Das Projekt will dafür Landnutzer, Eigentümer, Forst, Kommunen, Ehrenamt und Öffentlichkeit unter dem Erhaltungsziel "Arnika im Bayerischen Vogtland und nördlichen Fichtelgebirge" zusammenführen. Durch das Schutz-Projekt soll die Arnika-Pflanze langsam wieder an mehr Stellen aufblühen.

Zwar wird sie auch durch das Landschaftspflegeprogramm im Fichtelgebirge, im Bayerischen Wald und in den Alpen gepflegt – doch das Projekt im Hofer Landkreis sei deutschlandweit einzigartig, so der Landschaftspflegeverband.

400.000 Euro Fördermittel

Während des Pilotprojekts wird außerdem erforscht, welche Bedingungen Arnika benötigt. Die aufwändige Landschaftspflege und die spezielle Forschung fördert das Bundesamt für Naturschutz von 2013 bis 2018 mit insgesamt 400.000 Euro. Direkter Projektpartner ist der "Naturhof Fassmannsreuther Erde". Bei den Kräuterfrauen sollen künftig alle Aktivitäten zusammenlaufen.

Stichwort: Arnika

In Deutschland ist die Arnika durch die Bundesartenschutzverordnung streng geschützt und darf nur in Ausnahmefällen für die Herstellung von Salben und Tinkturen gesammelt werden. Sie ist weiterhin Bestandteil des Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie). Diese beschäftigt sich mit Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können. Diese dürfen in der EU nur im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werden. Der Großteil der für Arnikaprodukte genutzten Wildsammlungen stammt aus den Pyrenäen, der Schweiz und Südosteuropa.


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