15

Urteil am Landgericht München Zweieinhalb Jahre Haft für mutmaßlichen Dschihadisten

Das Münchner Landgericht hat einen mutmaßlichen Dschihadisten aus Neuperlach zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige in ein Terrorcamp nach Syrien ausreisen wollte. Die Verteidigung will das so nicht hinnehmen.

Von: Joseph Röhmel

Stand: 19.05.2016 | Archiv

Mutmaßlicher Dschihadist im Gerichtssaal | Bild: BR/Joseph Röhmel

So hat der Verteidiger des mutmaßlichen Dschihadisten aus München-Neuperlach Revision angekündigt. Hintergrund ist der umstrittene Terrorparagraph 89a Absatz 2a Strafgesetzbuch, der seit gut einem Jahr gültig ist und schon den Versuch einer Ausreise in ein mögliches Terrorcamp unter Strafe stellt. Es war der erste Prozess mit einem Erwachsenen aus Bayern nach diesem neuen Straftatbestand. Der Anwalt des verurteilten Münchners hält den Paragrafen für verfassungswidrig.

Gericht bleibt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Der Angeklagte habe von der Scharia und dem Dschihad geschwärmt. Laut Staatsanwaltschaft zeugen davon mehrere überwachte Chats und Facebook-Posts. In seinen Telefonaten habe der Angeklagte nie über seine angeblichen Pläne gesprochen, humanitäre Hilfe in der Türkei zu leisten.

"Der berufs- und arbeitslose 27-Jährige kann gar nichts, außer sich dem bewaffneten Dschihad anzuschließen. Welche humanitäre Hilfe hätte er denn leisten können?", so der Staatsanwalt wörtlich. Die Verteidigung hatte für eine Freispruch plädiert. Aus Sicht der Verteidigung reichten die vorliegenden Beweise nicht aus. Er habe selten eine so dünne Beweislage erlebt, so Anwalt Adam Ahmed. Deshalb könne man dem Angeklagten keinesfalls die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat vorwerfen.

Am Vormittag hatte ein Psychiater der Justizvollzugsanstalt Stadelheim als sachverständiger Zeuge ausgesagt. Unter anderem seien bei dem Angeklagten im Jahr 2012 Depressionen und Schlafstörungen diagnostiziert worden.

Zudem soll eine dissoziale Persönlichkeitsstörung nach Cannabisabhängigkeit festgestellt worden sein. Ein weiterer Psychiater sollte ebenfalls aussagen. Er hat sich allerdings entschuldigen lassen.

Der 27-Jährige war im Oktober 2015 am Münchner Flughafen festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er ist mehrfach wegen Raubs und Körperverletzung vorbestraft.


15

Kommentieren

Paul, Donnerstag, 19.Mai 2016, 17:36 Uhr

10. Knallhartes Urteil

Zweieinhalb Jahre Haft. Um Himmelswillen, das schafft der arme Dschiadist seelisch nicht. Wir müssen sofort mit einer Anti-Agressions-Therapie beginnen. Und wenn er dann auf Halbstrafe oder Zweidrittel wieder rauskommt, sollten wir Geld sammeln, damit er sich ein One-Way-Ticket kaufen kann. Das Paradies ist nicht in Deutschland, doch das muss dieser arme Verwirrte selber finden!

  • Antwort von G.W.Friedrich, Donnerstag, 19.Mai, 17:51 Uhr

    die Untersuchungshaft wird doch in der Regel angerechnet, dann ist der junge Mann schnell wieder in seinen Kreisen.

G.W. Friedrich, Donnerstag, 19.Mai 2016, 16:54 Uhr

9. "dissozial" ( im Bericht erwähnt )

mit diesem Wort musste ich mich letztens auseinandersetzen. Es trifft auf Menschen zu, egal welcher Herkunft- die einfach nichts lernen wollen, die für alles und jedes einen Schuldigen suchen und vieles mehr. Überzeugen kann man diese Menschen kaum bis gar nicht. Wir sagen ja auch im Wortschatz mitunter "der ist asozial"...das ist eher falsch. Dissozial- ist der richtige Ausdruck. Wenn der wieder frei ist- macht der genau so weiter wie vorher. Natürlich hat er mal wie wir sagen eine "Depri"- aber nicht, weil er reuig ist oder was, sondern weil er brummen soll für etwas, das er getan hat. Diese Menschen sehen NICHTS ein- auch nicht im Privatbereich, der Schule - was auch immer, erst recht nicht in der Haft, da trifft er dann sicher noch weitere "dissoziale" Kumpels.

F.K., Donnerstag, 19.Mai 2016, 16:27 Uhr

8. Psyche eines Dschihadisten?

Sollte das eine Rolle spielen, dann kann man den Strafbestand, für den er angeklagt ist gleich abschaffen. Denn wer sich solch einer Terroristischen Vereinigung anschließen will ist psychisch labil und nicht zurechnungsfähig.
Mehr fäll mir dazu nicht mehr ein

Tom, Donnerstag, 19.Mai 2016, 14:23 Uhr

7. Glaubenkrieger und Kreuzritter

Wer glaubt, daß ihm von irgendeiner imaginären Gottheit das Töten von Menschen befohlen wurde, hat auf alle Fälle einen an der Klatsche und gehört in die Klapse - ganz egal, welcher Religion der Spinner angehört!

Huntius, Donnerstag, 19.Mai 2016, 12:53 Uhr

6. Persönlichkeitsstörung nach...

Es gibt keine Persönlichkeitsstörung nach... Entweder sie entwickelt sich oder sie entwickelt sich nicht. Schon eine Ursache alleine ist ausgeschlossen und Cannabiseinnahme ist eine meist dysfunktionale Copingstrategie (sinngemäss übersetzt: unzureichende Bewältigungsstrategie) für tiefgreifende Bindungsstörungen, die mit der Entstehung von Persönlichkeitsstörungen einher gehen können. Bitte an der Wissenschaft orientieren und keine Fehlinformationen in solchen sensiblen Berichten. Dass das Risiko für Bindungsstörungen in unserer Gesellschaft erhöht ist wäre ein anderes zu diskutierendes Thema. Ich möchte den BR darum bitten, sich an der Tradition fundierter Berichterstattung zu orientieren und nicht dem "gestörten Zeitgeist" zu erliegen, für komplexe Probleme einfach klingende Lösungen zu präsentieren. Die Welt ist kompliziert und wird nicht einfacher, wenn man die Komplexität auf ein Minimum reduziert, welches nicht mehr der Realität entspricht. Herzlichen Dank!