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Zugunglück von Bad Aibling Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Fahrdienstleiter

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat wegen des Bahnunglücks von Bad Aibling Anklage gegen den verantwortlichen Fahrdienstleiter erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung in zwölf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen zur Last gelegt.

Stand: 18.07.2016

Unfallstelle eines Zugunglücks in der Nähe von Bad Aibling | Bild: picture-alliance/dpa

Am frühen Morgen des Faschingsdienstags waren auf der eingleisigen Bahnstrecke zwischen Kolbermoor und Heufeld zwei Personenzüge zusammengestoßen. Dabei starben zwölf Menschen, 89 weitere wurden teilweise schwer verletzt. Inzwischen sind die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Rosenheim zu den Ursachen des schweren Unfalls abgeschlossen. Die Überprüfung der bahntechnischen Anlagen an der Unfallstrecke und im Stellwerk sowie der Funktechnik durch mehrere technische Sachverständige ergab keine Anhaltspunkte für technische Mängel als Unfallursache.

Offenbar durch Computerspiel abgelenkt

Es besteht der Verdacht, dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch ein Online-Computerspiel abgelenkt war und darum den Kreuzungsverkehr der beiden Züge falsch eingeschätzt hatte. Nachdem er seinen Fehler bei der Regelung des Begegnungsverkehrs erkannt hatte, soll er durch Sondersignale die Gleise freigegeben haben, aber ohne sich zu vergewissern, dass sie tatsächlich frei waren. Technische Schutzvorrichtungen setzte der Fahrdienstleiter dadurch außer Funktion. Daraufhin fuhren die Züge auf eingleisiger Strecke aufeinander zu.

Notruf misslang

Der Versuch des Fahrdienstleiters, über Funk einen Notruf an die Zugführer abzusetzen, misslang - Grund war ein Bedienungsfehler des Fahrdienstleiters, der bewirkte, dass die Zugführer nicht mehr rechtzeitig gewarnt werden konnten. Der Angeschuldigte befindet sich weiter in Untersuchungshaft.

Prozess noch in diesem Jahr?

Das Landgericht Traunstein muss nun prüfen, ob es die Anklage zulässt. Dann muss die zuständige Kammer eine Hauptverhandlung ansetzen. Erst dann werden Termine festgelegt Der Prozess könnte noch heuer beginnen. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre Haft.

In Bad Aibling wird es ein Denkmal zur Erinnerung an das große Zugunglück geben. Es soll Anfang Oktober aufgestellt werden, auf einer Grünfläche an der Rosenheimer Straße. Aussehen soll es wie ein großes eisernes Tor, gestaltet von einem Bad Aiblinger Künstler.

Von Eschede bis Bad Aibling


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Daddelkiste, Montag, 18.Juli 2016, 23:17 Uhr

6. Folgerichtig

Was soll das ganze Gelaber?
Der Mann hat getan, was er nicht hätte tun dürfen. Und dafür witd er jetzt zur Rechenschaft gezogen. PUNKT!

Wolfgang Thäter, Montag, 18.Juli 2016, 21:57 Uhr

5. "Fachmann"

Guten Abend,

Herr Bendixen ist sicher ein "guter Kriminaler" - aber von Bahn hat er offensichtlich KEINE Ahnung! Der Mann sollte seine Grenzen kennen. Der BR dessen Grenzen sowieso.

  • Antwort von Zwiesel, Dienstag, 19.Juli, 07:30 Uhr

    @Wolfgang Thäter:
    Und, was ist jetzt richtig? Könnten Sie mich aufklären?

Barbara, Montag, 18.Juli 2016, 20:28 Uhr

4. Wer nie in seinem Leben gelernt hat, sein Gewissen zu erforschen

und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, der sollte für eine solche verantwortungsvolle Tätigkeit auch nicht eingesetzt werden.

  • Antwort von Berbera, Montag, 18.Juli, 23:40 Uhr

    Selten so einen Blödsinn gelesen. Die Antwort bekommen sie immer erst dann, wenn etwas schief gegangen ist. Auch bei höchsten Verantwortungsträgern mit erforschtem Gewissen ;-)

Smartphoner, Montag, 18.Juli 2016, 20:09 Uhr

3. Scheiß Smartphones, sorry.

Der Mann kann einem Leid tun. Er ist, wie soviele andere Menschen auch, falschen Prioritäten erlegen.

Diese Dinger sind nützlich, sie sind hilfreich und sie sind eine Krankheit unserer Zeit. Es ist doch nicht nur er, der sich von unwichtigem Zeitvertreib ablenken lässt. Jeder kann tagtäglich viele andere Personen beobachten, die vollkommen in Gedanken versunken ein abenteuerliches "Multitasking" versuchen.
Ob Fußgänger, PKW- oder LKW Fahrer, der Handwerker, der unbedingt ein ganz dringendes Gespräch erledigen muss, Frauen, die einen super wichtigen Anruf entgegen nehmen mussten und zig verschiedene andere Personen- und Berufsgruppen, die ebenso tolle Ausreden haben, sie alle setzen ihr eigenes und das von anderen Menschen leichtfertig auf's Spiel.
Jeder weiß inzwischen wieviele Meter man im Blindflug fährt, wenn die Aufmerksamkeit schwindet. Aber machen tun es doch alle. Also sollte keiner mit dem Finger auf den FDL zeigen. Ein drastischisches Verbot fehlt noch immer.

  • Antwort von Barbara, Montag, 18.Juli, 21:14 Uhr

    Nein, das machen eben nicht alle! Wenn Sie so denken, dann heißt das noch lange nicht, daß andere auch so denken!

maxmoritz, Montag, 18.Juli 2016, 18:42 Uhr

2. Strafe für Unfallverursacher

Darüber sollten die Gesetzgeber auch mal Gedanken machen wie Sie mit den sich in den letzten Jahren sich häufenden Auf Fahr Unfällen mit LKW auseinander setzten
und ähnliche Strafen zu fordern.

  • Antwort von Barbara, Montag, 18.Juli, 20:37 Uhr

    In Deutschland gibt es bereits mehr Opfer von Verkehrsunfällen als es Kriegsinvaliden nach dem 2. Weltkrieg gab!