NSU-Prozess


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NSU-Prozess, 420. Verhandlungstag Zschäpes Anwalt beklagt Spekulationen

Zweiter Tag der Verteidiger-Plädoyers im NSU-Prozess: In scharfem Ton hat erneut einer von Beate Zschäpes Vertrauensanwälten die Bundesanwaltschaft kritisiert. Am Donnerstag werden die ersten Verteidiger-Plädoyers vermutlich abgeschlossen.

Von: Eckhart Querner

Stand: 25.04.2018 | Archiv

Beate Zschäpe (rechts) neben Anwalt Borchert | Bild: picture-alliance/dpa

Mit scharfer Kritik an der Bundesanwaltschaft hat Hermann Borchert, der Vertrauensanwalt von Beate Zschäpe, sein Plädoyer fortgesetzt. Eine Mitwirkung der Hauptangeklagten an den Mordtaten und Raubüberfällen des Nationalsozialistischen Untergrunds habe es nicht gegeben, sagte Borchert.

Borchert orientierte sich in seinem Plädoyer am Schlusswort der Anklageseite. Darin fänden sich zahlreiche Unterstellungen und nicht nachgewiesene Behauptungen, die sich als reine Spekulationen herausgestellt hätten. Die Fakten würden aber das Gegenteil belegen.

Verteidiger zeichnet völlig anderes Bild

Der Münchner Strafverteidiger stieß erst 2015, also zwei Jahre nach Beginn zum Prozess dazu. In seinem Plädoyer zeichnet er ein völlig anderes Bild von Zschäpe als die Bundesanwaltschaft. Die Karlsruher Ankläger, die die 43-Jährige als Mittäterin und nicht nur als Mitwisserin einschätzen, forderten bereits eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Verteidiger sieht keine Mittäterschaft Zschäpes

Zschäpe ging 1998 mit den 2011 verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in den Untergrund. Im Jahr 2000 begann die Mordserie an acht türkischstämmigen Kleinunternehmern und einem griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie einer deutschen Polizistin.

Borchert sagte am Mittwoch, Zschäpe habe sich 1998 nicht für den Weg in den Terror, sondern in den Untergrund entschieden, um einer drohenden Gefängnisstrafe zu entgehen. An Vorbereitungs- oder Durchführungshandlungen in Zusammenhang mit Mord- und Bombenanschlägen sei sie aber nicht beteiligt gewesen.

Weitere Unterbrechung droht

Am Donnerstag setzt Borcherts Kollege Mathias Grasel das Plädoyer fort. In seinem Vortrag wird es um die rechtliche Würdigung der Zschäpe vorgeworfenen Taten gehen. Prozessbeobachter erwarten mit Spannung, welches Strafmaß Borchert anschließend für Zschäpe beantragen wird.

Danach könnte es zu einer längeren Unterbrechung des Verfahrens kommen, die die mit Zschäpe zerstrittenen Altverteidiger beantragen wollen, um sich auf ihr eigenes Plädoyer vorzubereiten.


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