NSU-Prozess


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NSU-Prozess, 422. Verhandlungstag Verteidiger von Carsten S. fordern Freispruch für ihren Mandanten

Im NSU-Prozess sind die Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt worden. Am Mittwoch hatten die Anwälte des jüngsten Angeklagten, Carsten S., das Wort. Und sie forderten Freispruch für den heute 38-Jährigen, dem Beihilfe zum neunfachen Mord vorgeworfen wird.

Von: Thies Marsen

Stand: 02.05.2018 | Archiv

dpatopbilder - 02.05.2018, Bayern, München: Der Angeklagte Carsten S. sitzt im Oberlandesgericht München im NSU-Prozess und verbirgt sein Gesicht hinter einer Kapuze. Im Prozess um die Morde und Terroranschläge des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) werden die Schlussvorträge der Anwälte des Mitangeklagten Carsten S. erwartet. | Bild: dpa-Bildfunk/Tobias Hase

Ihr Mandant sei nur "willfähriger Adlatus" des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gewesen, betonte Jacob Hösl, Anwalt von Carsten S. In Wohllebens Auftrag habe Carsten S. Kontakt zu den untergetauchten Neonazis Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe gehalten und schließlich jene berüchtigte Ceska 83 mit Schalldämpfer geliefert, mit der der NSU neun Migranten heimtückisch ermordete. Dass die Waffe für einen rassistischen Serienmord eingesetzt werden sollte, habe ihr Mandant aber nicht ahnen können, er habe also nicht vorsätzlich gehandelt und könne deshalb auch nicht wegen Beihilfe zum Mord belangt werden. Folgerichtig beantragte sowohl Hösl als auch der zweite Verteidiger von Carsten S., Johannes Pausch, Freispruch für ihren Mandanten.

Keine Beihilfe zum Mord, alles andere verjährt

Denn Carsten S. stieg nachweislich bereits im Jahr 2001 aus der Neonaziszene aus, nachdem er sich zu seiner Homosexualität bekannt hatte, und hatte ab da auch keine Verbindungen mehr zum NSU. Da der NSU erst über zehn Jahre später aufflog, sind alle anderen Straftatbestände außer Beihilfe zum Mord verjährt.

Der einzige Angeklagte der aufrichtig Reue gezeigt hat

Gleichzeitig betonten die Anwälte im Namen ihres Mandanten aber auch, wie sehr dieser sich schuldig fühle und wie sehr ihn die Tatsache belaste, dass er durch sein Tun zu neun rassistischen Morden beigetragen hat. "Er wird sein restliches Leben im Bewusstsein hierfür verbringen", so Verteidiger Hösl. Tatsächlich hat Carsten S. als einziger Angeklagter umfassend ausgesagt und glaubhaft Reue gezeigt, weshalb er auch seit Jahren im Zeugenschutzprogramm ist.

Der legale Arm des NSU

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer betont, dass ohne die umfassende Aussagebereitschaft von Carsten S. nicht nur dieser selbst, sondern auch Ralf Wohlleben wohl nicht auf der Anklagebank sitzen würden. Anwalt Jacob Hösl nutzte sein heutiges Plädoyer dazu, Wohlleben erneut schwer zu belasten. Er sei sicher, dass dieser mehrere Waffen an das untergetauchte Trio geliefert habe, und gemeinsam mit anderen engen Vertrauten den legalen Arm der Terrorgruppe NSU gebildet habe. Hösl verwies zudem auf mehrere Beweisanträge der Wohlleben-Verteidigung, mit der diese unter anderem beweisen wollten, dass dem deutschen Volk ein "Volkstod" drohe. "Das war einer der schauderhaftesten Momente dieses Verfahrens", sagte der Anwalt. Wohlleben habe damit ganz offensichtlich nicht nur seine eigenen Taten, sondern auch die des NSU im Gerichtssaal rechtfertigen wollen.

Außerordentliche Erinnerungsleistung von Carsten S.

Im Gegensatz dazu habe sein Mandant einen umfassenden Beitrag zur Aufklärung der Mordtaten erbracht, ohne Rücksicht auf sich selbst, betonte Hösl: "Er hat versucht in seiner außerordentlichen Erinnerungsleistung auch persönliches subjektiver Erleben der damaligen Zeit zu rekonstruieren und in der Form darzustellen, wie es sich damals ereignet und angefühlt hat. Dabei ging es ihm nicht darum, sich als etwas besonderes darzustellen, sondern als Mensch mit Schwächen."

Kritik der Opferanwälte

Einige Opferanwälte kritisierten allerdings, dass der einstige NPD-Jugendfunktionär bis heute nicht dazu stehe, dass er damals ein rassistisches Weltbild pflegte und ideologisch fest in der rechten Szene verankert war. Sein damaliges Verhalten allein psychologisch erklären zu wollen, verharmlose die Neonaziszene.

Ein Ende des Prozesses ist absehbar

Da die Verteidigung von Carsten S. ihren Schlussvortrag schneller als geplant abschließen konnte, wurde der morgige Prozesstag abgesetzt. Nächste Woche sollen dann die Verteidiger der Angeklagten André E. und Holger G. ihre Plädoyers halten, anschließend die Anwälte von Ralf Wohlleben. Zum Abschluss der Plädoyers sind dann noch Beate Zschäpes Altverteidiger Sturm, Stahl und Heer an der Reihe, vermutlich wird dies aber erst nach Pfingsten der Fall sein. Das Urteil im NSU-Prozess scheint damit tatsächlich absehbar, zumal auch der erst jüngst von dem Angeklagten André E. neu hinzugezogene Verteidiger Daniel Sprafke heute nicht zum Prozess erschien. Prozessbeteiligte hatten befürchtet, dass Sprafke das Verfahren kurz vor Schluss mit erneuten Beweisanträgen verzögern könnte. Eine schriftliche BR-Anfrage bei Sprafke, ob er André E. weiterhin vertrete, blieb bislang unbeantwortet.


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