NSU-Prozess


8

NSU-Prozess Das Urteil - und wie es weitergeht

Die Urteile im NSU-Prozess sind gefallen, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe muss lebenslang hinter Gitter, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Während Zschäpes Verteidiger Revision beantragen wollen, sind viele Nebenkläger vor allem mit den Urteilen gegen die Mitangeklagten nicht zufrieden.

Von: Lisa Weiß

Stand: 11.07.2018 | Archiv

Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Gerichtssaal im Oberlandesgericht zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel (r). | Bild: dpa-Bildfunk/Peter Kneffel

Ruhig und gefasst nahm Beate Zschäpe das Urteil auf, faltete die Hände über ihrem Laptop und folgte aufmerksam den Ausführungen des Vorsitzenden Richters. Das Oberlandesgericht München hat sie zu lebenslanger Haft verurteilt und dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Gerichtssprecher Florian Gliwitzky fasst zusammen: "Die Hauptangeklagte wurde schuldig gesprochen wegen Mitgliedschaft in einer terr Vereinigung. Darüber hinaus wurde die Hauptangeklagte als Mittäterin der neun Morder der sog Ceska serie als mittäterin zweier Bombenanschläge in Köln als Mittäterin von 15 Raubüberfällen schuldig gesprochen."

Gericht: Zschäpe wusste von Taten und plante sie mit

Außerdem wurde Zschäpe auch wegen des Mordes beziehungsweise Mordversuches an zwei Polizeibeamten und wegen der Brandlegung in der Frühlingsstraße in Zwickau schuldig gesprochen. Beate Zschäpe war bei den meisten der Taten nicht vor Ort. Dennoch sieht es das Gericht als erwiesen an, dass sie von den Taten wusste und diese mitplante.

Für Barbara John, Ombudsfrau für die Opfer des NSU entspricht das Urteil dem, was die Familien der Opfer erwartet haben, aber sie sagt auch: "Das ein Urteil, das eine gewisse Schwäche hat, aber damit müssen wir leben." Täter, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, können zwar häufig nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen. Im Fall von Beate Zschäpe ist das allerdings unwahrscheinlich, weil bei ihr die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist. Entsprechend unzufrieden ist Wolfgang Heer, einer der Anwälte Zschäpes. "Der Senat hatte die Anklage des Generalbundesanwalts voll zugelassen, man muss natürlich immer davon ausgehen, dass eine solche Verurteilung erfolgt", so Heer. "Wir halten das Urteil des Senates für falsch und werden natürlich dagegen Revision einlegen."

Milde Strafe für Neonazi André E.

Wenn Revision eingelegt wird, muss der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen. Neben Beate Zschäpe sind noch vier weitere Unterstützer des NSU verurteilt worden. Carsten S., der durch seine umfassende Aussage zur Aufklärung beigetragen hat, wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Haft verurteilt. Holger G. zu zwei Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - er hatte dem NSU-Trio eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen. Ralf Wohlleben wurde zu zehn Jahren Haft wegen der Beschaffung der Tatwaffe verurteilt, André E. zu zwei Jahren sechs Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht sprach ihn allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig - dies hatte die Bundesanwaltschaft gefordert.

Auch Nebenklage prüft Revision

Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler, der mehrere Opferfamilien vertritt ist nicht zufrieden mit den Urteilen, unter anderem gegen André E.: "Der und Ralf Wohlleben sind doch sehr, sehr sanft behandelt worden, und da werden wir uns das Urteil genau anschauen und auch schauen, ob wir da Revision einlegen."

Für Daimagüler sind auch nach dem Urteil noch mehrere Punkte offen, die der Prozess nicht klären konnte. Wie viele Menschen wirklich zum NSU gehörten. Und: Welche Rolle Verfassungsschutzbehörden gespielt haben.

Auch nach dem Urteil sind noch weitere Verfahren gegen mutmaßliche Unterstützer des NSU anhängig, unter anderem gegen die Frau von André E. und gegen unbekannt. Viele Angehörige der Mordopfer und Verletzte der Kölner Sprengstoffanschläge, die für das Urteil angereist sind, befürchten, dass diese Verfahren eingestellt werden. Für sie wäre das ein Versagen des Staates.


8