NSU-Prozess


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435. Verhandlungstag Zschäpe-Verteidiger: NSU war keine Vereinigung und verübte auch keinen Terror

Schließlich ging es doch schneller als gedacht: Die Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beendeten heute ihr mehr als zwei Verhandlungswochen dauerndes Plädoyer, nachdem es zuletzt immer wieder Verzögerungen und Unterbrechungen gegeben hatte. Wann der Prozess zu Ende gehen wird, bleibt dennoch unklar

Stand: 21.06.2018 | Archiv

Anja Sturm, Verteidigerin von Beate Zschäpe | Bild: picture-alliance/dpa

Seit fast einem Jahr schon laufen vor dem Oberlandesgericht in München die Schlussvorträge von Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung und ausgerechnet Anja Sturm war als Letzte an der Reihe. Sturm gehört zur Riege der drei sogenannten Alt-Verteidiger Zschäpes, mit denen sich die Hauptangeklagte vor knapp drei Jahren überworfen hat, wobei Sturm damals von Zschäpe besonders angefeindet wurde. Auch heute quittierte die Hauptangeklagte die Ausführungen ihrer Anwältin mit demonstrativem Desinteresse, starrte die meiste Zeit ins Nichts oder auf den Bildschirm ihres Laptops.

Dabei hatte Anja Sturm durchaus Erstaunliches zu bieten. Ihre These: Der NSU war keine terroristische und auch keine kriminelle Vereinigung. Beate Zschäpe habe sich mit den beiden Mördern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht etwa zu einer Terrortruppe zusammengetan, sondern nur zu einer „Wohngemeinschaft“. „Das ist natürlich sehr plastisch und banal ausgedrückt“, so Sturm. „Aber darauf muss man es reduzieren, wenn man es strafrechtlich genau anschaut“

Was ist Terrorismus?

Zudem, so Sturm, seien die juristischen Voraussetzungen für Terrorismus im Fall NSU gar nicht gegeben. Denn dieser habe sich nie zu seinen Taten bekannt, es fehle somit das notwendige „kommunikative Element“. Und: Der NSU habe auch nicht die gesamte Bevölkerung verunsichert, sondern nur einen Teil und das auch nicht „erheblich“. Anwälte der NSU-Opfer bezeichneten diese Argumentation als komplett blödsinnig und perfide. „Letztlich sagt Frau Sturm: Minderheiten kann man angreifen, so viel man will, das kann kein Terrorismus sein. Terrorismus kann es nur sein, wenn die Mehrheitsbevölkerung angegriffen ist“, so Nebenklage-Vertreter Björn Elberling. „Also Islamisten, das sind Terroristen, aber Nazis oder Rechtspopulisten, die gezielt Leute angreifen, um sie aus dem Land zu treiben, das können per Definition keine Terroristen  sein.“

Kopfschütteln bei der Nebenklage

Auch bei Sebastian Scharmer, der die Tochter des Dortmunder NSU-Mordopfers, Mehmet Kubasik vertritt, löste das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung Kopfschütteln aus: „Dieses Bild Zschäpes als unselbstständige Person, die Katzen mochte und Kindern Süßigkeiten geschenkt hat, in einem Prozess, wo es um zehn Morde, zwei Sprengstoffattentate, 15 Raubüberfälle und eine faschistische Ideologie geht, das ist tatsächlich ein bisschen schwer zu ertragen.“

Zschäpe keine Gefahr für die Allgemeinheit?

Erwartungsgemäß lehnten die Zschäpe-Anwälte zum Ende ihres Plädoyers auch eine Sicherungsverwahrung für ihre Mandantin ab, wie sie die Bundesanwaltschaft gefordert hat. Zschäpe habe – entgegen der Ansicht des gerichtlichen Gutachters – keinen Hang zu Straftaten und sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. „Wir drei Verteidiger sind der Auffassung, dass Beate Zschäpe keine Terroristin ist, sie ist keine Mörderin“, so Anwalt Wolfgang Heer. „Sie kann lediglich wegen Inbrandsetzung des Hauses in der Frühlingsstraße in Zwickau verurteilt werden und das auch nicht wegen schwerer, sondern nur wegen einfacher Brandstiftung.“ Die dafür zu erwartende Strafe sei durch die lange Untersuchungshaft längst verbüßt, weshalb die Anwälte schon zu Beginn ihres Plädoyers die sofortige Freilassung Zschäpes gefordert hatten. Dem wird das Gericht kaum nachkommen, glaubt Opferanwalt Scharmer: „Es ist ein bisschen schade in so einem historischen Prozess, dass am Ende eine Verteidigung in Erinnerung bleiben wird, die über mehrere Tage juristische Scheindiskussionen geführt hat, ohne dass das in irgendeiner Art und Weise irgendjemanden hier überzeugen kann.“

Zurück in die Beweisaufnahme

Zumindest eines aber haben die Zschäpe-Altverteidiger erreicht: Das Oberlandesgericht wird nächste Woche wieder in die Beweisaufnahme einsteigen und einen Brandsachverständigen als Zeugen vernehmen. Wie es danach weiter geht und wann mit einem Urteil zu rechnen ist, bleibt unklar.


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