NSU-Prozess


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435. Verhandlungstag, 21.6.2018 Von Terrorismus keine Spur?

Beate Zschäpes Pflichtverteidiger beenden die Plädoyerphase im Verfahren mit einer juristisch eher einsamen Sicht der Dinge.

Von: Tim Aßmann

Stand: 21.06.2018 | Archiv

Verteidigung von Beate Zschäpe | Bild: picture-alliance/dpa

21 Juni

Donnerstag, 21. Juni 2018

Am letzten Tag ihres Schlussvortrages spannte Anja Sturm einen sehr weiten Bogen. Die Pflichtverteidigerin von Beate Zschäpe bemühte die Rechtsauffassungen von EU und Vereinten Nationen, um den Schluss zu ziehen, dass der, wie Sturm formulierte, „sogenannte NSU“ mit Terrorismus nichts zu tun hatte. Wenn Zschäpe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wird, wiederspricht das nach Auffassung von Anja Sturm europäischem Recht. Es ist damit zu rechnen, dass das Oberlandesgericht München diese Rechtsauffassung nicht teilen wird.

Anschläge waren kein Terrorismus

Für Verteidigerin Sturm waren die Morde und Sprengstoffanschläge des NSU auch kein Terrorismus. Dafür hätten sie nach Ansicht Sturms staatsgefährdend sein müssen und das waren sie nicht, weil sie sich nur gegen eine Minderheit im Land richteten. Auch diese Argumentation überraschte und wird auf die Entscheidungsfindung des Gerichts wohl eher keine Auswirkung haben. Wie der Senat die Dinge sieht, wird nun bald klar sein. Die Plädoyers sind vorbei und der Urteilsspruch wird wohl noch im Juli kommen. Es ist Zeit. Dass aus juristischer Sicht alles gesagt ist, machte der letzte Tag der Plädoyers überdeutlich.


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