NSU-Prozess


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428. Verhandlungstag, 5.6.2018 NSU-Prozess

Mit ihren ursprünglichen Pflichtverteidigern spricht Beate Zschäpe schon seit langem nicht mehr. Trotzdem legen sich Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm für ihre Mandantin ins Zeug. Und fordern in nahezu allen Anklagepunkten einen Freispruch.

Von: Christoph Arnowski

Stand: 05.06.2018 | Archiv

BR-Reporter Christoph Arnowski | Bild: Julia Müller

05 Juni

Dienstag, 05. Juni 2018

Wie würden die drei Rechtsanwälte, die augenscheinlich seit  Jahren keinen direkten Kontakt mehr zu Beate Zschäpe haben, ihr Plädoyer aufbauen? Im Vorfeld war über diese Frage viel gerätselt worden.  Bereits nach dem ersten Drittel zeichnet sich ab, dass das Zerwürfnis zwischen der Hauptangeklagten im NSU-Prozess und den drei sogenannten  Altverteidigern bei deren Schlussvortrag keine Rolle spielt. Wolfgang Heer hält eine engagierte Verteidigungsrede, von Lustlosigkeit oder Desinteresse keine Spur.

Kritik an Vorverurteilung

Zschäpe sei  „keine Mörderin, keine Attentäterin und keine Terroristin“.  In diesem „monströsen Verfahren“, so Heer,  habe es nicht nur durch die Medien eine nie dagewesene Vorverurteilung gegeben, sondern auch durch ranghohe Vertreter der Ermittlungsbehörden. Namentlich nennt er in diesem Zusammenhang den ehemaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Zierke sowie den früheren Generalbundesanwalt Harald Range. Beide hättennoch vor Zustellung der Anklageschrift  Zschäpe auf einer Pressekonferenz als Mitglied einer „Mörderbande“ bezeichnet.  Ähnlich hätten sich auch der jetzige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der frühere Innenminister Hans-Peter Friedrich und sein bayerischer Amtskollege Joachim Herrmann geäußert.

Kein faires Verfahren

Das widerspreche dem Grundsatz eines fairen Verfahrens genauso wie Vernehmungsmethoden von BKA-Beamten, argumentiert Heer. Obwohl Zschäpe immer wieder erklärt habe, sie wolle von ihrem Aussageverweigerungsrecht  Gebrauch machen, wäre sie immer wieder in Gespräche verwickelt worden, die dabei gemachten Aussagen seien dann später ins Verfahren eingeführt worden.

Heer fordert sofortige Freilassung

Obwohl schon lange kein Vertrauensverhältnis mehr zwischen Beate Zschäpe und ihren sogenannten Altverteidigern besteht, versuchen die das Maximale für ihre Mandantin herauszuholen. Heer fordert in nahezu allen Anklagepunkten einen Freispruch. Zschäpe ist seiner Überzeugung nach keine Mittäterschaft bei den zehn Morden, den zwei Sprengstoffanschlägen und den 15 Raubüberfällen nachzuweisen, die mutmaßlich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen haben. Also die beiden Männer, mit denen Zschäpe seit 1998 bis zu deren Selbstmord im November 2011 im Untergrund lebte. Auch könne ihr nicht der Vorwurf gemacht werden, dass sie Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sei. Übrig, so Heer, bleibe nur „die Brandstiftung, eine einfache Brandstiftung, wie der Anwalt betont. Da die Maximalstrafe dafür zehn Jahre betrage, Zschäpe  aber bereits über sechs Jahre in Untersuchungshaft sitze, müsse sie sofort freigelassen werden.

Altverteidiger in Konkurrenz zu Vertrauensanwälten

Das hatten nicht einmal die Vertrauensanwälte von Beate Zschäpe gefordert. Sie bezeichneten in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zehn Jahren als angemessen. Orientiert an Aussage von Zschäpe, zu der sie ihre Mandantin ermuntert hatten. Weil sie da aber eingeräumte, bei den Banküberfällen geholfen  zu haben, kamen Hermann Borchert und Mathias Grasel nicht umhin, dafür auch eine Haftstrafe zu kalkulieren. Heer und seinen Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm dagegen rieten von Anfang an Zschäpe, sie solle keine von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. In manchen Passagen des heutigen Schlussvortrages hat man den Eindruck, als wollten die Verteidiger damit auch belegen, dass ihre Strategie die bessere gewesen wäre.  Nach dem Motto: Wenn Zschäpe geschwiegen hätte, könnte sie jetzt auch nicht wegen Beihilfe zu den Raubüberfällen verurteilt werden.

Das Urteil in Sichtweite

Nach eigenen Angaben brauchen die drei Altverteidiger lediglich diese Verhandlungswoche für ihr Plädoyer. Dann fehlen nur die Schlussworte der fünf Angeklagten, bevor der Münchner Staatsschutzsenat sein Urteil sprechen kann. Ende Juni, Anfang Juli könnte es soweit sein. Dass neue Anträge für neuerliche Verzögerungen sorgen könnten, scheint seit heute ziemlich  unwahrscheinlich. Gleich zu Beginn der Verhandlung lehnt Richter Manfred Götzl mehrere Beweisanträge der Wohlleben-Verteidigung ab, die diese in ihrem Schlussvortrag gestellt hatten. Noch vor Wochen hätten die Anwälte diese Zurückweisung genutzt, um Befangenheitsanträge gegen die Richter zu fromulieren. Heute nehmen sie die Ablehnung ihrer Anträge kommentarlos hin, sie forderen nicht einmal eine Abschrift.


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