NSU-Prozess


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394. Verhandlungstag, 5.12.2017 Opferanwältin zieht bittere Bilanz

Im NSU-Verfahren gingen die Plädoyers der Nebenklage weiter. Der Prozess habe nicht die nötige Aufklärung gebracht, sagte Rechtsanwältin Antonia von der Behrens. Das bittere Fazit der Opferanwältin: Die Staatsräson habe intensivere Ermittlungen verhindert.

Von: Alf Meier

Stand: 05.12.2017 | Archiv

Alf Meier | Bild: BR

05 Dezember

Dienstag, 05. Dezember 2017

Antonia von der Behrens vertritt den jüngsten Sohn von Mehmet Kubasik. Mehmet Kubasik war am 4. April 2006 in Dortmund vom NSU erschossen worden. Die Rechtsanwältin griff die Verfassungsschutzbehörden, aber auch die Bundesanwaltschaft, die Ankläger im NSU-Prozess, heute scharf an. Verfassungsschützer hätten die Aufklärung eines rechtsterroristische Netzwerkes verhindert, das über zehn Jahre lang in Deutschland sein Unwesen getrieben habe. Auch der Generalbundesanwalt sei verantwortlich, weil er die Rolle des Verfassungsschutzes bewusst aus den Ermittlungen herausgehalten habe und weil durch die These, der NSU würde nur aus der abgeschotteten Terrorzelle Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bestehen, die Ermittlung möglicher weiterer  Mitglieder des NSU, die Ermittlung von Unterstützern und Helfershelfern, nicht möglich gewesen sei.

Von der Behrens: Staatswohl durfte nicht gefährdet werden

Die Bundesanwälte hätten zum Beispiel regelmäßig Befragungen von Nebenklagevertretern zur Einbindung von Zeugen in organisierte Neonazi-Strukturen und zu deren Ideologie beanstandet. Man scheue die weitere Aufklärung des Netzwerks und des Wissens der Verfassungsschutzbehörden, weil man das Staatswohl nicht gefährden wolle, sagte von der Behrens.

Forderung nach Aufklärung soll nicht verstummen

Am Ende ihres Plädoyers äußerte die Rechtsanwältin die Hoffnung, dass die Forderung nach Aufklärung mit dem Ende dieses Verfahrens nicht verstummen werde. Beim Oktoberfestattentat hätte immerhin der Wiederaufnahmeantrag nach 34 Jahren Erfolg gehabt.


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