NSU-Prozess


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369. Verhandlungstag, 21.6.2017 Plädoyers beginnen bald

Mit Prognosen zum weiteren Prozessverlauf, das hat das NSU-Verfahren gelehrt, sollte man vorsichtig sein. Nach dem heutigen Verhandlungstag scheint aber sicher: Die Beweisaufnahme steht vor ihrem baldigen Ende.

Von: Christoph Arnowski

Stand: 21.06.2017 | Archiv

Christoph Arnowski | Bild: Bayerischer Rundfunk

21 Juni

Mittwoch, 21. Juni 2017

Nicht einmal zwei Stunden hat das Münchner Oberlandesgericht heute verhandelt, die kommenden drei Prozesstage hat es gleich ganz abgesagt. Aus Sicht der Vorsitzenden Richters  Manfred Götzl scheint in der Beweisaufnahme fast alles gesagt. Geladen ist nur noch mal der vom Gericht bestellte Psychiater Henning Saß. Und weil der eben erst Ende nächster Woche einen Termin frei hat, wird bis  dahin das NSU-Verfahren ausgesetzt.

Weitere Beweisanträge abgelehnt

Zudem hat der Staatsschutzsenat zwei Beweisanträge der Wohlleben-Verteidigung und einiger Nebenkläger abgelehnt, die die Rolle des früheren deutschen "Blood and Honour"-Chefs Stefan Lange beleuchten wollten. Der hatte bei seiner Vernehmung als Zeuge im NSU-Prozess ausgesagt, kein Informant des Verfassungsschutzes gewesen zu sein. Vor gut einem Monat berichteten dann mehrere Medien, dass Lange, der enge Kontakte zu etlichen Personen aus dem NSU-Umfeld hatte, wohl doch als V-Mann tätig war.

Während sich die Nebenkläger Beweise für ihre These erhofften, der Verfassungsschutz habe bei der Verfolgung des untergetauchten NSU-Trios versagt, wollten die Verteidiger von Ralf Wohlleben nachweisen, dass nicht er die Mordwaffe Czeska besorgt habe, sondern die Blood and Honour-Organisation. Doch Richter Götzl und seine Kollegen halten offenbar dies alles nicht für relevant. Sie lehnten die Beiziehung von Verfassungsschutzakten und die Vernehmung möglicher V-Mann-Führer von Lange ab.

Plädoyers noch vor der Sommerpause

Jetzt muss das Gericht noch über einen Antrag der Wohlleben-Verteidigung entscheiden, die ein posthumes psychiatrisches Gutachten für Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fordert. Weil die als Psychopathen aus reiner Mordlust getötet und betrügerisch-manipulativ gehandelt hätten, wäre auch für Dritte deren Bereitschaft, schwerste Gewaltverbrechen zu begehen nicht erkennbar gewesen. Und somit auch nicht für ihren Mandanten Ralf Wohlleben, so die steile These seiner Verteidiger.

Die Bundesanwaltschaft hat bereits gestern diesen Antrag ziemlich überzeugend zurückgewiesen. Wenn das Gericht ihn auch ablehnt, könnte es sich zwar noch einmal wie schon so oft einen weiteren Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit einfangen. Doch niemand zweifelt daran, dass auch der keinen Erfolg haben wird. Und somit zeichnet sich ab: Schon bald  nach der vermutlich letzten Befragung des Sachverständigen Professor Saß am Donnerstag, den 29. Juni, könnten die Plädoyers beginnen. Der Prozess bietet dafür bis zur Sommerpause reichlich Zeit, bis einschließlich 1. August sind noch 14 Verhandlungstage angesetzt.


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