NSU-Prozess


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NSU-Prozess, 253. Verhandlungstag Zschäpe-Antworten auf 50 Fragen verschoben

Im NSU-Prozess will das Münchner Oberlandesgericht (OLG) mehr als 50 Fragen von der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beantwortet haben. Eigentlich sollten ihre schriftlichen Aussagen am Dienstag verlesen werden - doch das wurde verschoben.

Von: Ernst Eisenbichler

Stand: 12.01.2016 | Archiv

Beate Zschäpe und Mathias Grasel | Bild: dpa/Peter Kneffel

Wie war das Verhältnis von Beate Zschäpe zu ihren Freunden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos? Welche NSU-Unterstützer gab es eventuell noch? Mehr als 50 Fragen hatte das Gericht im Dezember an die 41-Jährige gestellt, nachdem diese ihr zweieinhalb Jahre dauerndes Schweigen mit einer durch ihren Verteidiger Mathias Grasel vorgetragenen Erklärung gebrochen hatte. Die Verlesung der Antworten auf den Fragenkatalog war eigentlich für Dienstag erwartet worden. Doch der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ging nicht auf die Aussagen Zschäpes ein. Erst solle die Befragung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben fortgesetzt werden. Das wird allerdings frühestens Mittwoch sein.

Wohllebens Fingerabdrücke

Ralf Wohlleben

Stattdessen verlas der Strafsenat des OLG am Vormittag Listen von Beweisstücken und führte sie damit als Beweismittel ein: Spurensicherungsberichte, Spurenverzeichnisse, Gutachten zur Verwertbarkeit von Spuren. Unter anderem kam dabei heraus, dass sich Wohllebens Fingerabdrücke auf einer Geburtstagszeitung für André K. befanden. K. gehörte einst zum engeren Umkreis des NSU. Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke beanstandete dieses Gutachten. Seiner Meinung nach habe es keinerlei Beweiswert.


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