NSU-Prozess


4

250. Verhandlungstag, 15.12.2015 63 Fragen an Zschäpe

Wie geht das Gericht mit Beate Zschäpes Einlassungen um, von all den Verbrechen des NSU immer nur im Nachhinein erfahren zu haben? Diese spannende Frage sorgte dafür, dass auch am heutigen 250. Verhandlungstag die Pressetribüne und die Zuschauerreihen dicht gefüllt waren.

Von: Oliver Bendixen

Stand: 15.12.2015 | Archiv

Oliver Bendixen | Bild: Bayerischer Rundfunk

15 Dezember

Dienstag, 15. Dezember 2015

Den Gefallen, den Angaben seiner Hauptangeklagten nun übermäßige Bedeutung zuzumessen, tat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Zschäpe allerdings nicht. Er begann ganz nach Plan mit der Vernehmung eines Zeugen und merkte fast nebenbei an, auf die Fragen an die Angeklagte werde man dann ja im Verlauf des weiteren Prozesstages zu sprechen kommen.

Verteidigung braucht mehr Zeit

In knappen 20 Minuten ratterte Götzl dann nach der Mittagspause 63 Fragen herunter, die das Gericht nun an Beate Zschäpe hat - nach deren ziemlich inhaltsloser Erklärung aus der vergangenen Woche. Deren Alkoholkonsum in der Zeit des Abtauchens interssiert Götzl ebenso wie die Zusammensetzung der Clique rund um das Trio Zschäpe-Mundlos-Böhnhardt. Nachfragen des Gerichts gibt es auch zum Verhältnis der drei Personen untereinander. Unmittelbar darauf kündigte Zschäpes neuer Anwalt des Vetrauens, Matthias Grasel, an, er werde die Frage nun mit seiner Mandantin durcharbeiten - an eine Beantwortung sei allerdings in dieser Woche nicht mehr zu denken. Die werde erst nach der Weihnachtspause im neuen Jahr erfolgen. Dass sich das Gericht auf dieses Prozedere eingelassen hat, werten Prozessbeobachter als Entgegenkommen gegenüber der Hauptangeklagten zur Erforschung der Wahrheit.  Eine Garantie, dass sich der Senat auf Dauer damit begnügt, die Antworten auf seine Fragen nur schriftlich entgegenzunehmen, ist das aber nicht.

Keine Handhabe gegen Zschäpe

Auf der anderen Seite hat das Gericht ja gar keine Handhabe, Zschäpe dazu zu zwingen, selbst den Mund aufzumachen und spontan auf die Fragen der Richter, Bundesanwälte und Nebenklagevertreter zu antworten. Kommen von ihr keine weiteren Angaben, dann hat sie - wie ein Nebenklageanwalt es heute formulierte - bereits ihre Unterschrift unter ihr eigenes Urteil gesetzt.


4