NSU-Prozess


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133. Verhandlungstag, 31.7.2014 "Herr Klemke: Was fällt Ihnen ein?"

Ein Tag der Déjà-vus. Mal wieder hitzige Wortgefechte im Verhandlungssaal. Leider auch mal wieder keine Glanzvorstellung des Bundeskriminalamts (BKA) - und auch mal wieder: ein abgelehnter Befangenheitsantrag.

Von: Tim Aßmann

Stand: 31.07.2014 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

31 Juli

Donnerstag, 31. Juli 2014

Die Nachricht des Tages kam nicht aus dem Gerichtssaal. Am Rande der Verhandlung teilte das Gericht mit: Der jüngste Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen alle Mitglieder des Staatsschutzsenats und die drei Ergänzungsrichter ist abgelehnt. Das war nicht überraschend. Die Begründung aber ist interessant. Zur Erinnerung: Für Zschäpe und ihre Verteidiger ist das Gericht befangen, weil es einen Zeugen nicht so umfassend befragte, wie es die Zschäpe-Verteidigung für nötig hielt. Die Befragung war damit einseitig und macht die Voreingenommenheit des Gerichts deutlich. So sehen es Zschäpe, Wohlleben und ihre Verteidiger. Ein anderer Senat hat den Antrag nun abgelehnt und als Begründung erklärt, zum Zeitpunkt der Antragsstellung sei die Befragung des Zeugen noch gar nicht abgeschlossen gewesen. Die betreffenden Fragen, die von den Verteidigern vermisst wurden, hätten vom Gericht noch gestellt werden können. In der Theorie ist das richtig und wohl auch revisionssicher. Wer an dem Tag auf der Zuschauertribüne saß, ist allerdings sicher: Das Gericht hatte die Befragung dieses Zeugen beendet.

Peinliche Panne beim BKA

Erster Zeuge des Tages war ein Ermittler des BKA, der einen Chemnitzer Neonazi vernommen hatte. Der Mann hatte das Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe kurz nach dessen Untertauchen 1998 unterstützt. Danach aber nach eigenen Angaben nicht mehr. Der BKA-Beamte vernahm ihn dann 2012, weil sich eine neue Spur ergeben hatte. Ein DNA-Treffer bewies angeblich, dass die kleinen Söhne des Neonazis nach 2010 in der Wohnung des Trios in der Zwickauer Frühlingsstraße gewesen sein mussten. Das BKA war elektrisiert. Der Neonazi wurde erneut befragt und er beteuerte, das könne nicht stimmen. Die Beamten glaubten ihm nicht, drohten sogar mit einer Vorführung beim Ermittlungsrichter in Karlsruhe. Der Neonazi blieb bei seiner Version. Zu Recht. Der vermeintliche Ermittlungsdurchbruch erwies sich als Panne im BKA-Labor.

Vereidigung beantragt, aber abgelehnt

Wohlleben-Verteidiger Olaf Klemke nahm den BKA-Mann dann in die Mangel und zweifelte dessen Wahrheitstreue an. Immer wieder hakte Klemke nach und erklärte, seine Fragen hätte eigentlich schon der Vorsitzende Richter stellen müssen. Da platzte Manfred Götzl der Kragen. "Herr Klemke: Was fällt ihnen ein?", fuhr er den Anwalt an. Klemke beantragte schließlich sogar die Vereidigung des Zeugen vom BKA. Das Gericht lehnte ab.


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