NSU-Prozess


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85. Verhandlungstag, 18.2.2014 Ein Brettspiel, das Gesinnung offenbart

Sie gingen gemeinsam in den Untergrund - aber lebten Böhne, Mundlos und Zschäpe dort auch die ganze Zeit zusammen? Diese Frage beschäftigte heute das Gericht - sowie ein makaberes Brettspiel.

Von: Tim Aßmann

Stand: 18.02.2014 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

18 Februar

Dienstag, 18. Februar 2014

Sieben Wohnungen in Chemnitz und Zwickau hatten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach ihrem Untertauchen 1998. Davon gehen die Ermittler aus. Zusammen genommen decken die Mietverhältnisse in den Wohnungen die gesamte Zeit des Trios im Untergrund ab.

Es bleiben Zweifel

Ein Beamter des Bundeskriminalamts schilderte nun im Prozess wann welche Wohnungen angemietet wurden, welche Vermittler und Strohmänner dabei halfen und welche Tarnnamen genutzt wurden. Doch vor allem bei den frühen Wohnungen in Chemnitz mangelt es an Zeugenaussagen, die belegen dass die drei Gesuchten dort tatsächlich ein- und ausgingen. Auch später ist vor allem die Anwesenheit von Böhnhardt und Mundlos in den jeweiligen Unterschlüpfen nicht lückenlos dokumentiert. Es bleiben Zweifel ob alle Drei wirklich immer zusammen lebten. Diese Zweifel haben auch die Ermittler, die lange nach weiteren Wohnungen suchten. Bisher ohne Erfolg. Auf die Annahme dass das Trio im Untergrund zusammen lebte stützt die Bundesanwaltschaft allerdings unter Anderem ihre Vorwürfe gegen Zschäpe.

Ein Brettspiel, das Gesinnung offenbart

Weiteres Thema im Prozess: Pogromly - ein an Monopoly angelehntes fremdenfeindliches und antisemitisches Brettspiel bei dem es darum geht, Städte "judenfrei" zu machen. Das Spiel kursierte Ende der 1990er-Jahre in der rechtsextremen Szene Jenas. Mindestens knapp 30 Exemplare sollen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe produziert haben. Zwei Pogromly-Spiele wurden 1998 auch in einer Garage und in der Wohnung Zschäpes gefunden. Sie fielen aber vor der Aufdeckung des NSU 2011 der Vernichtungsroutine der Behörden zum Opfer.

Die Ermittler nutzten später ein anderes Exemplar, das der Verfassungsschutz-V-Mann Tino Brandt beschaffte, als Beweismittel. Es soll sich aber zum Beispiel bei den Spielkarten von den zwei Exemplaren unterscheiden, die 1998 gefunden wurden und Zschäpe zugeordnet werden können. Entlastet dieser Unterschied also Zschäpe? Aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht. Sie geht sowieso davon aus, dass alle Pogromly-Spiele Einzelanfertigungen waren.


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