NSU-Prozess


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NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll 85. Verhandlungstag, 18.02.2014

Am 85. Verhandlungstag sagen zwei Ermittler zur Frage aus, ob Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Untergrund zusammenlebten. Anschließend wird das antisemitische Brettspiel "Pogromly" in den Prozess eingeführt und erläutert.

Von: Holger Schmidt und Tim Aßmann

Stand: 18.02.2014 | Archiv

NSU Prozess Gerichtsprotokoll | Bild: BR

Am 85. Verhandlungstag sagen zwei Ermittler aus, die beim Bundeskriminalamt Berichte zu den Wohnungen anfertigten, die das Trio nutzte. Es geht um die Frage, ob Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Untergrund zusammenlebten. Anschließend wird das antisemitische Brettspiel "Pogromly" in den Prozess eingeführt und erläutert. Bei Zschäpe wurden 1998 zwei davon gesichert, allerdings vor Auffliegen des NSU routinemäßig vernichtet. Im Anschluss sagt ein Ermittler über Enrico T. und Jürgen L. aus, die beide auch aus Jena stammen und die Beschaffung der mutmaßlichen Haupttatwaffe verwickelt gewesen sein sollen.

Zeugen:
Winfried T., Bundeskriminalamt (BKA)
Helmut Sch., Kriminalkommissar beim Landeskriminalamt (LKA) Saarland
Thorsten W., Bundeskriminalamt

ARD-Reporter über das Geschehen im Gerichtssaal

(Holger Schmidt, SWR u. Tim Aßmann, BR)
Zeuge: Wilfried T., BKA Meckenheim, 44 Jahre alt.
T: Auftrag: Im Rahmen der Ermittlungen nach 11/2011 Aufenthalt (des Trios) seit Untertauchen im Januar 1998 zu erhellen und Aufenthalte festzustellen. Insgesamt sieben Wohnungen seit 1998 konnten dem sog. Trio zugeschrieben werden. Keine Lücken festgestellt. Alle Wohnungen überlappend.
Beginnt im Januar 1998, als die Drei aus Jena abtauchten und dann bei Thomas St. vorsprachen und um Unterbringung baten. Das war am 26. oder 27. Januar 1998. Erst kurzer Aufenthalt bei St. und dann Wohnung von seinem Bekannten in der Friedrich-Viertelstr. 85 in Chemnitz. Liegt in Plattenbausiedlung im Süden von Chemnitz. Dort waren sie geschätzt drei Wochen. Ist Drei-Zimmer-Wohnung. Mieter wohnte dort auch. Vermieter war Wohnungsbaugesellschaft. Wohnung existiert heute nicht mehr, wurde abgerissen.
Im Anschluss weitere Vermittlung durch St.: Mitte Februar. Limbacherstr. 96 in Chemnitz. Wohnung von Max-Florian B. Liegt im Westen von Chemnitz. Zwei-Zimmer-Wohnung, in der B. auch selbst wohnte. Seine Lebensgefährtin: Mandy St. B. erklärte sich bereit, sie (die Drei) aufzunehmen weil er überwiegend in der Wohnung von Mandy St. war. Im Laufe des Aufenthaltes der Drei trennte sich B. im Sommer 98 von St. und wohnte dann auch wieder dort - mit den Dreien. Aufenthalt zog sich wohl bis Ende August, dann andere Wohnung. Diese wurde unter Einbindung von Thomas St. vermittelt. War Ein-Zimmer-Wohnung angemietet von einem Carsten R. in der Altchemnitzerstr. 12. R. fungierte nach eigenen Angaben als Strohmann gegenüber den Vermietern - einem Ehepaar aus Bayern.
RA Wolfgang Heer (Verteidigung Zschäpe) moniert, dass über diesen Zeugen Angaben von anderen Zeugen eingeführt werden, die selber noch nicht gehört wurden.
Richter Mandred Götzl: Geht nicht darum irgendwelche Vernehmungen durch Herrn T. zu ersetzen, aber er muss ja sagen, aufgrund welcher Angaben welche Zusammenhänge erstellt wurden. Sonst hängt dieser Komplex zu den Wohnungen in der Schwebe.
Zeuge T. macht weiter.
T: Die Vermieter hatten mit Hr. R. und den dort wohnenden Personen bis auf wenigen Schriftverkehr nichts zu tun. Es wurde zu Ende April gekündigt. Endgültiger Auszug war Ende April 99. Dann Wohnung festgestellt in Wolgograder Alle 76 in der Fritz-Heckert-Siedlung. Von April 99 bis Ende August 2000. Mieter war der hier anwesende André E. (Angeklagter). Er hatte bei Wohnungsbaugenossenschaft vorgesprochen, um Zwei-Zimmer-Wohnung zu mieten. Befragung der Nachbarn ergab, dass zumindest Zschäpe erkannt wurde von einer Person. Zu Mundlos und Böhnhardt liegen keine Erkenntnisse vor, die Aufenthalt belegen, gibt aber entsprechende Aussagen von Max-Florian B.
Dann Wohnung in Heisenbergstr. 6, angemeldet von B. bis 31.5.2001. Bekannt, dass Mundlos Reisepass auf Namen Max-Florian B. hatte.
B. selbst sagt, er habe Wohnung nicht angemietet. Vermutung liegt nahe, dass es Mundlos getan hat.
Zum 1.5.2001 wurde Wohnung in Polenzstr. 2 in Zwickau angemietet. Vier-Zimmer-Wohnung im Stadtteil Marienthal. Wohnungsnehmer war ein Matthias D. Er ist in Erscheinung getreten und hat angemietet. Dessen Aussage: André E. habe darum gebeten, weil Freunde nach Wohnung suchten, die Schufa-Eintrag hätten und deshalb keine Wohnung bekommen könnten und Mittelsmann bräuchten. D. war dann Hauptmieter - bis zum 1.5.2008. Anfang Mai schloss er Untermietvertrag mit einem Max-Florian B. Ist anzunehmen, dass es sich dabei um Mundlos handelte.
Aus dem Haus liegen Aussagen vor, wo Nachbarn Zschäpe als "Gesicht dieser Wohnung" beschrieben. Auch Hinweise auf Mundlos und Böhnhardt.
Siebte Wohnung: Frühlingsstraße Zwickau, 1. März 2008 bis zur Explosion am 04.11.2011.
Die ersten zwei Wohnungen sind als vorübergehende Wohnungen anzusehen.
Heer unterbricht und moniert: Zeuge sei im Bereich von Wertungen.
Götzl sagt, das sei dem Senat bewusst.
Zeuge T. kann weiter machen.

Fragerecht kommt zur Nebenklage.
RA Eberhard Reinecke (Nebenklage-Anwalt der Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße): Sie gehen davon aus, dass alle Drei immer zusammen wohnten. Richtig?
T: Diese Annahme ist richtig. Bei ersten Wohnungen Informationen dazu dünn, war schwer Zeugen zu finden, die einwandfrei alle drei erkannt haben. Später (bei anderen Wohnungen) war das einfacher.
Reinecke hält vor: Polenzstr.: Zeugenaussagen der Nachbarn geprüft, wie viele Personen, die dort regelmäßig gesehen haben?
T: Haben die Befragungen selber nicht gemacht, nur ausgewertet und Schluss gezogen: Zschäpe war Gesicht.
R: Hatten Sie Hypothese, dass es noch andere Wohnungen gab, die man suchen sollte, dass nicht immer alle drei zusammen gewohnt haben?
T: Konnte angesichts von Fundstücken in Frühlingsstr. nicht definitiv andere Wohnungen herausarbeiten.
R: Prämie ausgelobt für Hinweise auf andere Wohnungen.
T: Gab entsprechenden Brief, aber daraus ergaben sich keine Hinweise auf Wohnung, die den Personen zugewiesen werden konnte.
RA Edith Lunnebach (Nebenklage-Anwältin der Opfer des Anschlags in der Kölner Probsteigasse): Sind Sie in Wolgograder Allee gewesen?
T: Habe vor Monaten mal die äußere Hülle besichtigt.
L: Sahen Zschäpe dort Zeuge oder Zeugin? Sie sagen Frau, in Akte steht Mann.
T: Könnte möglicherweise Mann gewesen sein. Kann Versehen im Büro gewesen sein.
RA Wolfgang Stahl (Verteidigung Zschäpe): Hält vor. Heisenbergstr. 6: keine Indizien, dass zusammengewohnt, aber darauf schließen, weil sie vorher und nachher zusammen wohnten.
T: Das ist so. Keine Sach- oder Personenbeweise, die gemeinsamen Aufenthalt belegen aber in der Gesamtschau war das meine persönliche Bewertung.
S: Wolgograderallee war davor, aber da finde ich auch keine Anhaltspunkte.
T: Keine Aussagen von Personen, dass alle drei zusammen gesehen wurden. Anmietung ist belegt und in Frühlingsstraße waren Hinweise auf diese Wohnung. Meine Annahme: Drei Personen, die ihr Leben 12 Jahre gemeinsam verlebt haben. Aber das ist meine Annahme. Wenn sie das anders sehen, sollten sie das tun.
S: Ganz herzlichen Dank, Herr T.! Sie haben keine Anhaltspunkte für Wolgograder Alle, führen die aber als Beleg für Heisenbergstr.
T: Das ist schwer und deshalb sind wir ja in diesem Forum (er wird jetzt sehr naseweis).
Götzl erinnert ihn an seine Rolle und der Zeuge T. bittet um Verzeihung.
T: Habe meinen Schluss auf die letzten drei Wohnungen bezogen und dabei möglicherweise nicht für diese eine Wohnung belegen können (Übersetzt: Er nahm an, die Drei wohnten immer zusammen und übertrug das auch auf Wohnungen, wo es dafür keinen klaren Anhaltspunkt gab)
RA Hardy Langer (Nebenklage-Anwalt der Hinterbliebenen von Mehmet Turgut):
Wasserverbrauch, Energie usw. mal abgecheckt?
T: Haben hochgerechnet. Wasserverbräuche lassen darauf schließen, dass dieser Verbrauch über dem Durchschnitt einer Einzelperson liegt. War Hilfskriterium dafür, dass Aufenthalt mehrerer Personen möglich war.

Pause.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 13.24 Uhr.
Stellungnahme Stahl: Generalbundesanwalt (GBA) stellt Behauptung auf, dass alle Drei immer zusammen gewohnt haben. Daran knüpft GBA auch rechtliche Schlussfolgerungen. Auf Vernehmung T. wird man das nicht stützen können. Es konnten keine Tatsachen präsentiert werden, die darauf hindeuten, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe die Wohnungen durchgängig zusammen genutzt haben.
Deutlich wurde, dass es These der Ermittler war, die es zu beweisen galt. Dieser Beweis wurde bisher nicht geführt. Größe einiger der Wohnungen spricht gegen die Vermutung.

Es kommt nun der Zeuge Helmut Sch., Kriminalkommissar, LKA Saarland, 46 Jahre alt, zu laden über BKA, war damals für fünf Monate vom LKA zum BKA abgeordnet.
Es geht nun um das "Pogromly"-Spiel.
Sch: sollte Spiel auswerten. Hab es fotografieren lassen, die einzelnen Felder und die Spielbestandteile und die Aussagen der Zeugen und Beschuldigten, hinzu gepackt, wann Spiel aufgetaucht ist und wie der Vertriebsweg war. Handelt sich um abgewandelte "Monopoly"-Version. Basiert darauf, hat gleiche Aufteilung auf Spielbrett, allerdings mit antisemitischen, fremdenfeindlichen Ideen so belegt, dass von "Monopoly" nur noch die Spielidee übrig geblieben ist.
"Pogromly" greift Spielidee auf, aber Straßennamen wurden gegen Städte getauscht und fünf Davidsterne hinzugefügt, mussten von Spielern abgedeckt werden, um eine "schöne, judenfreie Stadt" zu erhalten.
Anleitung bestand aus vier Seiten mit SS-Symbol als Wasserzeichen und in altdeutscher Schrift verfasst. Die Spielsteine waren selbstgemachte Holzklötzchen und das Hotel war ein Stein. Damit sollten die Judensterne abgedeckt werden und möglichst viele dieser Städte "judenfrei" gemacht werden. Wer Herrschaft über alle Städte hatte, sollte Ehrbezeugung von den anderen Spielern bekommen mit "Heil dir Großmeister".
Bahnhöfe wurden geändert in Vernichtungs- bzw. Konzentrationslager: Auschwitz, Ravensbrück, Dachau. Ereignis- und Gemeinschaftskartenfeld war durch Doppelsiegrune markiert, SS- und SA-Zeichen für Gemeinschaftsfeld. 16 Karten jeweils - SS- und SA-Karten, die Spielanweisungen enthielten.
"Du hast auf ein Judengrab gekackt und dir Entzündung zugezogen - Arztkosten ... Reichsmark."
Außerdem: Spielfelder "Gefängnis" und "Gehe ins Gefängnis" ausgetauscht durch "Beim Juden" und "Gehe zum Juden".
Städtekarten enthielten Angaben über Miete/abgedeckte Judensterne. München und Berlin hatten den höchsten Hypothekenwert in Reichsmark.
Zeuge kommt nun nach vorne und erklärt Spielbrett von "Pogromly". Ist in den Grundfarben hellgrün und hellblau gehalten. In der Mitte: Bild von Totenschädel mit Helm und Uniform um Oberkörper - soll SS-Soldaten im Profil darstellen. Zu sehen auch: SS-Runen und Hakenkreuz.
Das vierte KZ ist Buchenwald. Der Zeuge weist nun auf die KZ-Karten hin, wo auch die israelische Fahne zu sehen ist und erklärt, das sei ja faktisch falsch, weil der Staat Israel zu NS-Zeiten noch gar nicht bestanden habe. Israel sei ja erst 1967/1968 gegründet worden (Was nicht stimmt, aber was will uns der Zeuge damit überhaupt sagen?)
Der Zeuge beschreibt nun sehr ausführlich Karten und Felder anhand von Bildern.
Götzl gibt dem Zeugen jetzt noch kurz Geschichtsnachhilfe in Sachen israelische Staatsgründung.
Sch: Da war ja das mit den Golanhöhen. Sorry.
Sch: In Garage angemietet auf Zschäpe wurde ein "Pogromly"-Spiel gefunden und auch eines in ihrer Wohnung versteckt unter einer Couch.
Sch: Gab auch Zeugen, der ein solches Spiel in Wohnung Böhnhardt gesehen haben will. Letztendliche Zahl der gebauten und vertriebenen Spiele ist nicht feststellbar. Muss sich in der Zahl 20 bis 30 bewegen. Zeuge H. sagt ihm wurden 20 gegeben. 2 wurden sicher gestellt. 5 Spiele an Brandt übergeben. Der sagte, André K. habe diese Spiele nach Treffen mit den Dreien mitgebracht.
Sch: Kann davon ausgehen, dass das Spiel 1997 zum ersten Mal gefertigt wurde.
Anfang 1999 wurden keine Spiele mehr hergestellt und vertrieben.
RA Olaf Klemke (Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben): Sie selbst hatten Spiel nicht in Händen. Kennen sie den Kollegen, der es hatte?
Sch: Nein.
K: Sind die sichergestellten Spiele mal verglichen worden, ob immer die gleiche Version?
Sch: kann ich ihnen nicht sagen.
RA Wolfgang Heer (Verteidigung Zschäpe) bittet um Beratungspause.

Pause bis 14.45 Uhr.

(Tim Aßmann, BR)
Weiter um 14.50 Uhr.
RA Sturm (Verteidigung Zschäpe): wann Bilder gemacht?
Sch: Juni oder Juli 2012.
Sturm: Die vorhandenen Spiele wurden vernichtet (die beschlagnahmten).
Sch: Wurde mir so mitgeteilt.
Sturm: Vom wem?
Sch: Weiß ich nicht mehr.
Sturm: Wieso steht die Vernichtung nicht im Vermerk?
Sch: Weiß ich nicht.
Sturm: Vom wem vernichtet?
Sch: LKA Thüringen. Zehn Jahre nach 1998.
Sturm: Steht nicht in den Akten.
Richter Götzl liest es nun vor - aus den Akten.
Sturm: Die Stelle hatte ich gesucht, aber übersehen
RA Stahl (Verteidigung Zschäpe): Das Spiel das sie uns vorgestellt haben. Wurden da Auswertungen an dem Original vorgenommen?
Sch: Keine Hinweise darauf. Könnte die zentrale Stelle in Wiesbaden wissen.
Stahl hält vor: In ihrem Vermerk: Trio hat hergestellt.
Sch: Stützt sich auf Aussagen von Jürgen H. und Max-Florian B. Habe die Zusammenfassungen der Aussagen gelesen.
Stahl: Sie haben nicht abgeglichen, worin sich die Spiele die damals sichergestellt wurden und das Spiel dass der VS Thüringen über Tino Brandt beschaffte unterscheiden?
Sch: Nein (nicht abgeglichen).
(Die Bilder die der Zeuge gesehen hat und auf die er referiert, sind von dem Spiel dass vom VS beschafft wurde und nicht von den sichergestellten, weil die ja vernichtet wurden.)
Zeuge wird entlassen.

Sturm: Widersprechen Verwertung von Aussage Sch. sofern er Angaben zu Garagendurchsuchung 1998 macht, weil damals Voraussetzungen für Durchsuchung nicht vorlagen.
Klemke: Soweit der Zeuge Angaben macht, wer mit dem Spiel zu tun hatte ist er nicht mal Zeuge vom Lesen-Sagen. Beweiswert gleich null. Wir wissen überhaupt nicht ob die Spiele identisch sind.
RA Lunnebach: Jetzt könnte Holger G. seine Kooperationsbereitschaft beweisen. Er hat ja in Vernehmungen Angaben zu dem Spiel gemacht.

Zeuge Thorsten W., BKA, 39 Jahre alt.
W: Hinweise, dass Tatwaffe an Andreas Sch. geliefert wurde (der sie an den Angeklagten Carsten S. weiter verkaufte) von Jürgen L. Haben Durchsuchung für Wohnung L. beantragt. Der hatte Kontakt zu Enrico T. Der war uns schon mal aufgefallen im Zusammenhang mit Hans-Ulrich M. Der war von Waffenermittlungen bekannt und sein engster Kontakt in Deutschland war Enrico T. Der soll unter anderem Schießkugelschreiber von M. bekommen haben - laut Aussage von M.s damaliger Lebensgefährtin. Der Kugelschreiber wurde umgebaut in waffenscheinpflichtige Kleinkaliberwaffe. Ex-Freundin von T: Der habe ihr zahlreiche Waffen gezeigt, u. a. Uzi und den Schießkugelschreiber. Der hätte in Garage auch noch weitere Waffen gehabt und mit einer Schusswaffe mit Schalldämpfer auf Lampe geschossen. 2004 wurde bei Durchsuchung Schießkugelschreiber in Auto von T. sicher gestellt. Das war Ausgangssituation für Durchsuchungen bei T. und L. Am 26.4.12 durchsucht und im Anschluss beide vernommen.
Götzl: Rechtsanwälte Mohammed und Goldbach: Sie reden die ganze Zeit. Haben sie Beratungsbedarf? Dann machen wir eine Pause?
Sie haben keinen Beratungsbedarf.
Zeuge W. macht weiter.

Pol. Erkenntnisse über T.: Viele Verdachtsmomente, selten Verurteilung. War Anfang der 90er Jahre in Gruppe, in der auch Böhnhardt war und die Fahrzeugdiebstähle machte. 1993 geriet er in Verdacht von Kindstötung. Sein Bootsmotor wurde in Nähe einer Kinderleiche gefunden. Wurde aber nie als Beschuldigter geführt und ist auch nie Anklage erhoben worden. Hinweise, dass er zu Gruppe gehörte, die scharfe Waffen hatte.
Götzl: Erkenntnisse vom Verfassungsschutz?
W: Da haben wir Negativ-Mitteilung bekommen.
Am 10.4.96 wurde Ceska an Waffengeschäft in der Schweiz geliefert und dann versandt an Peter-Anton G. Der sagte: M. hatte Idee, durch Waffenerwerbscheine Geld zu verdienen.
Er hätte M. angerufen und der hätte die Ware abgeholt. M. habe gesagt er würde sie in Deutschland verkaufen. Er solle mal gar nicht weiter fragen und wolle das auch gar nicht wissen.
M. bestritt diesen Waffenverkauf, räumte aber Geschäfte mit Waffen in den 90er Jahren ein.

Hinweis

Diese Texte sind eine Auswahl der Mitschriften der Reporter der ARD und des BR während der zentralen Verhandlungstage im sogenannten "NSU-Prozess", eines beispiellosen Verfahrens der deutschen Rechtsgeschichte. Wir dokumentieren diesen "Originalton", weil es in der deutschen Praxis des Strafprozessrechts, selbst bei derartig wichtigen Verfahren, kein offizielles und umfassendes Gerichtsprotokoll gibt. Wir erfüllen damit unsere Informationspflicht, um allen, die keinen der begehrten Sitzplätze im Gerichtssaal erhalten haben, einen - durchaus auch subjektiven - Eindruck der Prozessereignisse zu vermitteln. Die Zusammenfassungen der sogenannten "Saalinfos" unserer Reporter sind redaktionell bearbeitet, zum Teil gekürzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und es kann natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit jedes einzelnen Wortes gegeben werden. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Aussagen der Prozessteilnehmer.


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