NSU-Prozess


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80. Verhandlungstag, 29.1.2014 Zeuge hinterlässt Zweifel und Fragezeichen

Vierter Akt des Auftritts des Andreas T. Der ehemalige hessische Verfassungsschützer kam erneut als Zeuge in den Münchner Gerichtssaal - und erneut hinterließ er vor allem Zweierlei: Fragezeichen und Zweifel.

Von: Tim Aßmann

Stand: 29.01.2014 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

29 Januar

Mittwoch, 29. Januar 2014

Nachdem er bei seinen vorherigen Vernehmungen nicht schlüssig erklären konnte, warum er im April 2006 nach dem Mord an Halit Yozgat nicht zur Polizei ging, obwohl er zum Tatzeitpunkt am Tatort war, konnte Andreas T. auch diesmal Wiedersprüche nicht glaubhaft aufklären. Der Vorsitzende Richter konfrontierte T. unter anderem mit einem sogenannten kognitiven Interview, dem sich T. vor Jahren stellte. Der befragende Experte fand die Erinnerungslücken von Andreas T. damals nicht glaubhaft. Diese Einschätzung teilen wohl viele der Prozessbeteiligten in München.

Zeuge ohne Erinnerung

Ein Beispiel: Am Montag nach dem Mord teilte T. einer Verfassungsschutzkollegin nach Aktenlage mit Halit Yozgat sei Opfer in einer bundesweiten Mordserie geworden. Das war zu diesem Zeitpunkt offiziell noch gar nicht veröffentlicht. Woher er es da schon gewusst habe, konnte T. nicht erklären und er hatte auch keine Erinnerung an das Gespräch mit seiner Kollegin mehr. Ein Telefonat mit seinem Dienststellenleiter, in dem es um die Verstrickung von T. in den Fall Yozgat ging, will der Ex-Verfassungsschützer ebenfalls komplett vergessen haben.

Juristisches Gezerre

Der erneuten Befragung von T. ging ein juristisches Gezerre voraus. Einige Opferanwälte verlangten, die Vernehmung aufzuschieben und zunächst den damaligen Chef des hessischen Verfassungsschutzes und T.s ehemaligen Dienststellenleiter als Zeugen zu laden. Die Bundesanwaltschaft hat nichts dagegen, sah aber keinen Grund die Zeugenbefragung von Andreas T. aufzuschieben. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an. Im Prozess wurde erneut der schon lange schwelende Konflikt zwischen Nebenklage und Bundesanwaltschaft deutlich, in dem es um Akten zum Fall Andreas T. geht. Die Nebenklage kann diese Akten bisher nur bei der Anklagebehörde in Karlsruhe einsehen, will aber, dass sie offiziell im Prozess eingeführt werden. Die Bundesanwaltschaft sperrt sich - in den Akten sind auch Informationen zu den Quellen, die Andreas T. als Verfassungsschützer führte.


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