NSU-Prozess


2

Tagebuch der Gerichtsreporter 55. Verhandlungstag

Es gibt Anwälte der Nebenklage, die André K. gerne auf der Anklagebank neben seinem Kumpel Ralf Wohlleben gesehen hätten. Doch der Neonazi aus Jena ist nur Zeuge im Prozess.

Von: Alf Meier

Stand: 13.11.2013 | Archiv

Alf Meier | Bild: BR

13 November

Mittwoch, 13. November 2013

Nächste Woche soll K. aussagen, heute wurde bekannt, dass das laufende Ermittlungsverfahren gegen ihn wohl eingestellt wird.

Es ging um Einsicht von Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft zum Verfahren K. Einige Nebenkläger und Verteidiger fühlten sich vor der Vernehmung von K. in der nächsten Woche schlecht informiert. Die Bundesanwälte wollen Akteneinsicht gewähren - ausnahmsweise -, denn eigentlich verbiete sich das bei Ermittlungsverfahren. Doch da der Fall K. kurz vor der Einstellung stehen würde, sei das in diesem Fall kein Problem.

André K. galt als Unterstützer des NSU

André K. war einer der Hauptakteure des militanten Kameradschaftsnetzwerkes Thüringer Heimatschutz. Zu den Mitgliedern zählten auch die mutmaßlichen Mitglieder des NSU, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, die sich unter anderem wegen der Mittäterschaft an zehn Morden in München vor Gericht verantworten muss. K. soll mit dem ebenfalls in München auf der Anklagebank sitzenden Ralf Wohlleben 2009, das europaweite Nazitreffens Fest der Völker in Pößneck organisiert haben. Beide tauchen auch auf der NSU-Unterstützerliste des BKA auf.

Verdacht auf Beihilfe zum Mord

Am Vormittag sollte ein Mann, der früher in einem rechten Szeneladen in Jena gearbeitet hatte, aussagen. Der 40-Jährige soll dem wegen Beihilfe zum Mord angeklagten Carsten S. die Pistole "Ceska" verkauft haben, mit der Böhnhardt und Mundlos laut Anklage später zehn 10 Menschen ermordeten. Doch weil ein Anfangsverdacht wegen Beihilfe zum Mord bestehe, kann er laut Gericht von einem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen - weil er sich sonst womöglich selbst belastet. Nun will sich der Mann erst einmal mit einem Anwalt beraten.

Schriftstellerin Beate Zschäpe

Der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt, Adnan Menderes Erdal, hatte offensichtlich die Onlineausgabe des Magazins "Stern" gelesen, denn er beantragte am Nachmittag ein sprachwissenschaftliches Gutachten um zu überprüfen, ob Beate Zschäpe Co-Autorin des NSU-Manifestes aus dem Jahre 2002 war. Das Manifest sollte die Verbrechen der Terrorgruppe ideologisch untermauern.

In einem vom "Stern" in Auftrag gegeben Gutachten gehen Sprachwissenschaftler "mit hoher Wahrscheinlichkeit" davon aus, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Manifest mitgeschrieben hat.


2