NSU-Prozess


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Tagebuch der Gerichtsreporter 53. Verhandlungstag

Am 53. Verhandlungstag ging es wieder einmal um die Ceska-Pistole. Dazu wurde heute als Zeuge ein Besitzer eines rechten Szeneladens vernommen. Doch der Mann blieb meist stumm. Nun droht ihm ein Verfahren wegen Aussageverweigerung.

Von: Alf Meieer

Stand: 07.11.2013 | Archiv

Alf Meier | Bild: BR

07 November

Donnerstag, 07. November 2013

Nur mit der Hilfe von Unterstützern konnten die NSU-Terroristen jahrelang unentdeckt im Untergrund agieren. Als eine Schlüsselfigur gilt dabei der Angeklagte Ralf Wohlleben. Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär soll mit Hilfe von dem ebenfalls Angeklagte Carsten S. jene Ceska-Pistole beschafft haben, mit der insgesamt neun Menschen erschossen wurden. Heute ging es wieder einmal um die Aufklärung von Herkunft und Weg der Waffe.

Dazu wurde ein 40-jähriger Mann aus Jena als Zeuge stundenlang vernommen. Der Besitzer eines rechten Szeneladens wusste offenbar von der Vermittlung der Ceska-Pistole, wollte aber angeblich nichts damit zu tun haben. In der zähen Vernehmung glänzte der Zeuge zumeist mit Erinnerungslücken. Nun droht ihm ein Verfahren wegen Falschaussage oder Aussageverweigerung.

"Da steht eine Straftat im Raum"

"Da steht eine Straftat im Raum", sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten über die zahlreichen Erinnerungslücken des Mannes, der der Neonazi-Szene in Jena angehörte. Der Mann macht immer wieder geltend, die Vorgänge seien zu lange her, er erinnere sich darum nicht mehr. Jahrelang hatte er in Jena ein Geschäft betrieben, im dem er Kleidung, Accessoires und rechtsradikale Musik verkaufte. Laut Anklage soll der im NSU-Prozess mitangeklagte Wohlleben ihn einmal gefragt haben, ob er ihm eine Waffe beschaffen könne. Er habe Wohlleben aber gesagt, dass er damit nichts zu tun haben wolle und ihn seinem damaligen Geschäftspartner weiterempfohlen.

Verhandlung wurde unterbrochen

Einer der Nebenklage-Anwälte hatte den Zeugen aus Jena  nach verbotenem Propagandamaterial befragt, das er in seinem Laden verkauft und bei sich zu Hause gelagert habe. Richter Götzl beanstandete die Frage aus formalen Gründen, was Rechtsanwalt Alexander Hoffmann nicht hinnahm. Der Streit eskalierte. Götzl und der Anwalt gerieten lautstark aneinander. Nach einem erregten Wortwechsel unterbrach das Gericht die Verhandlung, "um die Gemüter zu beruhigen".

Blickkontakt mit Zschäpe

Die drei mutmaßlichen Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrund kannte der Zeuge als Kunden seines Geschäftes. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt habe er gelegentlich auch auf der Straße getroffen und gegrüßt. Mit Beate Zschäpe wechselte er im Gerichtssaal mehrfach Blicke. Die beiden lächelten sich immer wieder zu.


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