NSU-Prozess


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NSU-Prozess: Gerichtssaal-Protokoll 4. Verhandlungstag, 16.5.2013

Am vierten Tag des NSU-Prozesses wird verkündet, dass der Keupstraßen-Komplex nicht vom Hauptverfahren abgetrennt wird. Außerdem: Die Verhandlung wird nicht aufgezeichnet - und Carsten S. und Holger G. kündigen an, sich zu äußern.

Von: Ayca Tolun, Gunnar Breske, Holger Schmidt, Frank Bräutigam, Thies Marsen, Paul-Elmar Jöris, Ina Krauß

Stand: 16.05.2013 | Archiv

NSU Prozess Gerichtsprotokoll | Bild: BR

Der vierte Tag des NSU-Prozesses endet ohne inhaltliche Fortschritte. Nach einem zähen Vormittag mit Stellungnahmen zu Anträgen der Verteidigung wird am Nachmittag verkündet, dass der Fall Keupstraße/Köln nicht vom Prozess abgetrennt wird. Richter Manfred Götzl weist einige Anträge der Verteidigung ab. So wird die Hauptverhandlung weder per Video noch akustisch mitgeschnitten und auch nicht von Stenografen wörtlich protokolliert. Es wird befürchtet, eine Aufzeichnung könnte die Zeugen in ihren Aussagen beeinflussen. Zwei der Angeklagten wollen im Hauptverfahren aussagen: Carsten S. und Holger G. kündigen an, sich zu äußern - Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und André E. jedoch nicht.

ARD-Reporter über das Geschehen im Gerichtssaal

(Ayca Tolun, WDR)
9.14 Uhr.
Tribüne: heute etwas andere Zuschauer, ein paar inzwischen auch mir bekannte Gesichter, aber auch offenbar ein paar Schüler, um 9.10 Uhr ist die Zuschauertribüne zur Hälfte belegt.
Inzwischen kommen Kollegen mit der weißen Karte rein - heißt: kein so großer Zuschauerandrang draußen?

(Gunnar Breske, MDR)
9.25 Uhr.
RA Nicole Schneiders (Verteidigung Wohlleben) liest im Gericht die "Junge Welt", während sie auf die Angeklagten wartet.

(Gunnar Breske, MDR)
9.35 Uhr.
15 Minuten Verspätung, Verteidiger wollen sich mit Zschäpe beraten, haben vor 5 Minuten den Saal durch den Sicherheitseingang, durch den die Angeklagten in den Saal geführt werden, verlassen.

(Gunnar Breske, MDR)
9.54 Uhr.
Zschäpe betritt den Saal. Sie trägt dunklen Hosenanzug. Die Bilder gleichen denen der ersten Tage, Zschäpe auch heute mit Rücken zum Saal, im Gespräch mit ihrem Verteidiger, RA Wolfgang Heer.
Wohlleben, helles Hemd, sitzt offen. Liest in Zeitungsartikeln über den Prozess, die seine Verteidiger ihm kopiert haben.
André E. mit Sonnenbrille, blaues Hemd und Pollunder.
Carsten S. und Holger G. verdecken auch heute ihre Gesichter. G.s Verteidiger, RA Lutz Hachmeister, in intensivem Gespräch mit seinem Mandanten.

(Holger Schmidt, SWR)
10.20 Uhr.
Unterbrechung für 20 Minuten, Beginn 9.55 Uhr.
Stellungnahme des Generalbundesanwalts (GBA) zu Aussetzungsantrag, U-Ausschuss-Akten sowie Antrag, Herbert Diemer und Anette Greger (beide Staatsanwälte sind GBA-Vertreter) abzulösen:
Die Akten des Untersuchungsausschusses sind nicht Bestandteil der Sachakten und sollen das auch nicht werden. Nicht für Schuld- und Straffrage relevant. Wir haben die Akten in "größtmöglicher" Kooperation von anderen Behörden direkt bekommen. Einsicht in diese Akten ist möglich, aber dafür ist eine Aussetzung nicht nötig.
Ablehnungsantrag eines Staatsanwalts sieht das Gesetz nicht vor. Das ist eine Binsenweisheit, die offenbar auch Herrn Heer bekannt ist, weshalb er den Antrag in die Bitte kleidet, der Vorsitzende möge auf den GBA einwirken. Selbst wenn wir alle vier bei einem Verkehrsunfall ums Leben kämen, käme es dem GBA nie in den Sinn, das Verfahren daran scheitern zu lassen.
RA Yavuz Narin (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordeten Theodoros Boulgarides) will dem Antrag Heer, Ziff. 2, beitreten, allerdings "allenfalls" eine Unterbrechung dafür haben.
RA Sebastian Scharmer (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordeten Mehmet Kubasik) will die Unterbrechung über Pfingsten genutzt wissen, den U-Ausschuss zur Herausgabe der Akten zu bewegen.

(Frank Bräutigam, SWR)
10.20 Uhr.
Um 9.56 Uhr geht‘s los.
Anträge Schneiders: Aussetzung und Einstellung, Stellungnahmen: keine.
Anträge der Zschäpe-Verteidigung, Aussetzung u. a. wegen Akten:
Diemer: U-Ausschuss-Akten. Muss nicht ausgesetzt werden. Sie sind niemals Bestandteil der Sachakten geworden. Kann nichts für Schuldfrage drin sein. Wir haben nicht aus abgeleiteten Quellen ermittelt. Große Kooperation der Geheimdienste. Die relevanten Akten der Geheimdienste haben wir bekommen. Einsichtnahme ist möglich, kann im Laufe der Hauptverhandlung erfolgen. "Befangenheit": Ablehnung der Staatsanwälte sieht Gesetz nicht vor, eingekleidet in Anregung Götzl an GBA Harald Range.
Dienstaufsichtsbeschwerde: Deswegen muss man nicht unterbrechen. Würde niemals ausfallen lassen.
Akteneinsicht: 147 StPO Abs I, Verteidigung darf Akten einsehen. Ist zu jedem Stadium möglich gewesen, auch in Akten der Landesstaatsanwaltschaften. Wurden Bestandteil der Sachakten, soweit für Schuldfrage relevant. Daten drin, die mit Verfahren überhaupt nichts zu tun haben. Absolut transparent. Verteidigung hat jederzeit Gelegenheit gehabt einzusehen. Selbstverständlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Akten zusammenzustellen. Willkür hanebüchen. Rügen wurden ständig erhoben im Ermittlungsverfahren, in allen Fällen vom BGH nicht beanstandet.
Einschätzung von Greger zum Eindruck von Zschäpe: Ich habe Einschätzung bestätigt. Wir leben von Einschätzungen, das gehört zu unserem Job. Beantrage, Antrag zurückzuweisen.

Narin: Kollegin anschließen, Unterbrechung, Beiziehung für Verteidigung und Sachaufklärung wichtig. GBA sollte nicht vorwegnehmen, ob relevant oder nicht.
Scharmer: Anträge bzgl. Akten sinnvoll. Nebenklage hat erhebliches Interesse an Akten. Versteht GBA nicht bei 129er-Liste, U-Ausschuss hat die Liste. Spurenakten Dortmund.
RA Gül Pinar (Nebenklage-Anwältin der Angehörigen des ermordeten Süleyman Tasköprü): Beantrage, wie Mikrofonanlage geschaltet und ob GBA schneller geschaltet.
Götzl: Dann mache ich jetzt 20 Minuten Pause, rufe den Techniker und kläre das!

(Gunnar Breske, MDR)
10.23 Uhr.
Plötzlich Tumult: Pinar moniert, dass sie nicht sprechen könne, Mikrofonanlage würde nicht anspringen. Sie schreit mehr oder weniger in den Saal. GBA würde ständig sprechen dürfen, müsse nur Mikrofon einschalten, sie könne dies nicht, ihr müsse die Mikrofonanlage vom Gericht erst zugeteilt werden. Götzl fordert sie auf, nicht so zu schreien. Daraufhin stellt Pinar den Antrag, die technische Schaltweise der Anlage durch den Senat prüfen zu lassen und eine Erklärung über eine mögliche Bevorzugung des GBA bei der Mikrofonanlage zu ermitteln.
Götzl ungehalten: Dann mache ich jetzt 20 Minuten Pause und rufe den Techniker an. Knallt seinen Stift auf den Tisch und steht auf.

(Thies Marsen, BR)
10.23 Uhr.
Zur Info: Heute Nacht gab es einen Farbanschlag auf das linke Wohnprojekt Ligsalzstraße im Münchner Westend. Bereits der vierte in den vergangenen Tagen, es wurde ihnen zuletzt auch "Anti-Antifa" in die Tür geritzt.

(Gunnar Breske, MDR)
10.50 Uhr.
Verhandlung fortgesetzt, Mikrofonanlage schaltet nach Reihenfolge der Meldungen, keine Bevorzugung.

(Gunnar Breske, MDR)
11.08 Uhr.
Diemer erklärt, dass die 129er-Liste dem Gericht übersandt wird, sie könnte damit Bestandteil der Akten werden.
Zudem habe Diemer keine Einwände gegen die Einsicht in die U-Ausschuss-Akten, es sei nur nicht sinnvoll.
Götzl erklärt, dass der Zugang aller Verfahrensbeteiligter zu den U-Ausschuss-Akten in der Tat ein Problem darstelle, da die unterschiedlichen U-Ausschüsse ihre Akten unterschiedlich einstufen. Dies zu ändern oder Akten freizugeben, sei zudem nur möglich, wenn der U-Ausschuss zusammentritt.
Es folgt Erörterung des Antrages zur Reihenfolge des Fragerechts. (Wohlleben-Verteidiger Olaf Klemke hatte den Antrag gestellt, vor oder direkt nach dem GBA fragen zu dürfen.)

(Paul-Elmar Jöris, WDR)
11.20 Uhr.
Stellungnahmen zur Reihenfolge Rederecht:
GBA-Fragerecht unmittelbar nach Senat ist geregelt. In Ermessen des Gerichtes. Nach Vernehmung durch Vorsitzenden Richter und beisitzenden Richtern Staatsanwaltschaft üblich. Reihenfolge bei Stellungnahmen und Anträge regelt Vorsitzender.
RA Khubaib-Ali Mohammed (Nebenklage-Anwalt der Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße) erläutert seinen Antrag, dass geprüft werden müsse, ob alle, die sich im Umkreis von 250 Metern um Explosionsherd in Keupstraße befanden, als Nebenkläger auftreten können.
RA Thomas Bliwier (Nebenklage-Anwalt der Angehörigen des ermordeten Halit Yozgat): Es gibt keine Rechtspflicht des Senats nach möglichen Nebenklägern zu suchen. Sind gegen Abtrennung des Komplexes Keupstraße.
RA Reinhard Schön (Nebenklage-Anwalt Keupstraße): Spekulative Einlassung von RA Mohammed liegt neben der Sache.

(Frank Bräutigam, SWR)
10.49 Uhr.
Götzl erklärt Mikrofonanlage: leuchtende Mikros, blinkende, breaking news.
RA Pinar unterstützt Aufklärungspflicht des Senates, U-Ausschuss-Akten zu bekommen und Beschränkungen zu beseitigen, im Zweifel Verwaltungsrechtsweg gehen. Aber Aussetzung nicht nötig.
Diemer: Stellen uns nicht gegen Einsicht in U-Ausschuss-Akten, gegen Aussetzung. 129er-Liste werden wir übersenden und zum Gegenstand der Akten machen.
Götzl: Auflagen der U-Ausschüsse machen Probleme. Auch wir haben teilweise Kopierverbot, da sind wir uns einig. Außerdem haben wir das Problem, dass U-Ausschuss zusammentreten muss, um Fragen von uns zu klären.
Jochen Weingarten (Vertreter Bundesanwaltschaft) zu Anträgen zur Reihenfolge der Worterteilung: Fragerecht nach § 240 II StPO geregelt: Staatsanwaltschaft vor Angeklagten und Verteidigern, im Ermessen des Gerichts. Fragerecht: Sinn und Zweck Wahrheitsfindung. Kein Anspruch der Verteidigung, jede Frage selbst stellen zu müssen. Einzelnen ist ihr persönliches Rederecht womöglich wichtiger als der Inhalt. Das ist nicht immer hilfreich.
Götzl: Alle Stellungnahmen erfolgt.
Götzl zu RA Mohammed: Antrag "sämtliche Personen im Umkreis als Nebenkläger anzuschließen", Antrag bitte erklären. Wie ist Antrag zu verstehen? Klarstellen!
RA Mohammed aus Akte zu Tatortbericht: grundsätzlich Gefahrenlage 250 Meter links und rechts. Alle Personen grundsätzlich in Todeszone. Vielleicht kein Antrag, eher Anregung.
RA Bliwier: Meine, es gibt für Senat keine Verpflichtung, nun tätig zu werden und potenzielle Opfer zu benachrichtigen. Aus Rechtsgründen hat Senat nicht die Pflicht. Offensichtlich Irritation beim Senat. RA Schön: Wenn nach neun Jahren ein Anwalt durch die Keupstraße geht und sucht, derart spekulativ in die Welt gesetzt, unverschämt, sollte kein Gewicht beigemessen werden. Kann der Senat ad acta legen.
Götzl: längere Pause bis 13.30 Uhr.

(Holger Schmidt, SWR)
11.25 Uhr.
Twitter-Eintrag von NSU Watch: Die Verteidigung von André E. habe Maik nahegelegt, nicht mehr zu kommen.
Neonazi Maik E. (Zwillingsbruder von André E.) heute nicht im Saal. Die Verteidigung von André E. regte an, als potenzieller Zeuge solle er nicht weiter den Prozess zu besuchen.

(Ayca Tolun, WDR)
11.57 Uhr.
Die meisten Berichterstatter beim NSU-Prozess sind erfahrene Gerichtsreporter, viele sind studierte Juristen oder Sicherheits- und Terrorismusexperten, oft sogar alles auf einmal. Für sie ist es ein Leichtes, mit den juristischen Begriffen und Abkürzungen umzugehen, die im Gerichtssaal einem so um die Ohren fliegen, und diese auch blitzschnell zu kommentieren. Um so schöner für Reporter, deren tägliches Brot eben nicht das Berichten aus dem Gerichtssaal ist, wenn einer der prozessbeteiligten Juristen mal von sich aus ein Beispiel aus dem wahren Leben bringt, welches die komplizierte Materie erklärt. So geschehen heute Vormittag: Zschäpes Anwälte hatten einen Antrag eingebracht, in dem sie verlangten, zwei der beisitzenden Richter sollen wegen Befangenheit abgelöst werden bzw. das Verfahren solle erst mal ausgesetzt werden. Diemer entgegnete: "Selbst wenn wir vier bei einem Verkehrsunfall ums Leben kämen, würde es der Bundesanwaltschaft nicht einfallen, deshalb ein Verfahren scheitern zu lassen."

(Ina Krauß, BR)
In den ersten Tagen war eine auf Traumatisierungen spezialisierte Psychologin von "Refugio" (die in München Folteropfer betreuen) anwesend. Sie hat die Nebenkläger betreut. Ihre Bilanz: Nebenkläger hatten am ersten Tag Angst vor der eigenen Wut und den eigenen Reaktionen beim Anblick von Zschäpe und den anderen Angeklagten. Anschließend waren sie erstaunt über die eigene relative Gelassenheit. Ein Opfer des Keupstraßen-Attentats hatte Flashbacks mit Erinnerungen an den Bombenanschlag, Erinnerungen an die Angst. Das Opfer kommt wieder, wenn Keupstraßen-Komplex verhandelt wird. Psychologin hat schon Folteropfer zu Verhandlungen nach Den Haag begleitet. Wurde hinzugezogen, um Re-Traumatisierungen bei Nebenklägern zu verhindern. Finanziert von der Ombudsfrau Barbara John.

(Paul-Elmar Jöris, Gunnar Breske)
13.48 Uhr.
Senat beabsichtigt derzeit keine Abtrennung des Keupstraßen-Komplexes.
Beschluss: Antrag auf Aufzeichnen der Hauptverhandlung abgelehnt, akustisches Aufzeichnen abgelehnt - in allen Varianten, stenografisches Protokoll abgelehnt. Begründung: im Ermessen des Senats, Zeugen sind durch Aufzeichnung nicht frei in Ihrer Aussage.

(Frank Bräutigam, SWR)
13.56 Uhr.
Senat beabsichtigt derzeit nicht, Abtrennung des Keupstraßen-Komplexes vorzunehmen.
Beschluss:
1. Anträge auf Bildaufzeichnung werden abgelehnt.
2. Aussagen akustisch aufzuzeichnen, abgelehnt.
3. Hauptverhandlung wörtlich zu protokollieren, abgelehnt.
Im Einzelfall auf Antrag darüber entscheiden.
Gründe: Ermessen des Senats, bei Bild, Persönlichkeitsrechte. Zeugen dürfen keinen verfahrensfremden Einflüssen ausgesetzt werden. Zeugen haben ungewöhnliche Rolle. Möglichkeit, immer wieder abzuhören. Gefahr, dass Aussagen nicht unbelastet gemacht werden.
Ohnehin Interesse, psychische Belastung wird verstärkt. Wahrheitsfindung gefährdet.
Vollständige Protokolle abgelegt, im Einzelfall ja, wenn es auf Wortlaut ankommt. Anspruch auf allgemeine Protokollierung.
Beschluss: Antrag auf 129er-Liste hat sich erledigt.
Beschluss: Versendung Spurenakten fehlt, Zuständigkeit bei Senat. Akten bei GBA, dort beantragen. Anträge auf generelle Reihenfolge beim Wort werden abgelehnt.
RA Anja Sturm (Verteidigung Zschäpe): Frage zu 129-er Liste: Es soll zwei geben, Angebot auf beide Listen.
GBA: Ja.
Heer beanstandet Verfügung zum Wort, will Senatsbeschluss.

Unterbrechung von 10 Minuten.

(Gunnar Breske, MDR)
14.05 Uhr.
Verteidiger von Zschäpe haben den Raum verlassen. Zschäpe ist an ihrem Platz sitzen geblieben und arbeitet am Laptop. Hat sich ein Blatt Papier daneben gelegt und macht sich Notizen - eine Art Liste, wie es von hier oben aussieht.
André E. spielt mit seinem Handy, während Carsten S. intensiv mit seinen Anwälten spricht. Wohlleben im lockeren Gespräch mit Klemke.

(Paul-Elmar Jöris, WDR)
14.20 Uhr.
Fortsetzung um 14.12 Uhr. Senatsbeschluss bestätigt Beschluss des Vorsitzenden Richters.
RA Heer erwidert Stellungnahme von GBA: Auch wenn rechtlich zulässig, befremdet es, wenn ein Sitzungsvertreter sich zur Unabhängigkeit selbst äußert. Feststellung, dass U-Ausschuss-Akten nicht relevant seien, verkennt, dass sich Verteidigung ein eigenes Bild machen muss. Diemer hat fälschlicherweise Antrag auf Aussetzung und Antrag auf Abberufung der Bundesanwälte vermischt.

(Gunnar Breske, MDR)
14.20 Uhr.
Carsten S. und Holger G. werden sich äußern, das hat Götzl abgefragt.
Zschäpe nicht, sagt Stahl.
André E. schüttelt den Kopf.
Wohlleben will nichts sagen, Schneiders kündigt aber Erklärung der Verteidigung an.
Carsten S. will Fragen beantworten, Holger G. will sich zur Beantwortung von Fragen nicht äußern, erklärt sein Anwalt Hachmeister.

(Gunnar Breske, MDR)
14.25 Uhr.
RA Schneiders regt an, dass die Angeklagten, die aussagen wollen, dann am 4. Juni in der Mitte des Saals Platz nehmen, dort könnten Sie von jedermann gesehen werden, auch das Mitschreiben der Aussagen sei für alle dann möglich, andernfalls müsste sie sich umdrehen.
Verteidiger von S. und G. wollen Sitzordnung nicht ändern, es sei für die Mandanten schwer genug, sich hier zu äußern.
Götzl hört sich dies an, will aber heute nicht mehr über eine geänderte Sitzordnung zur Aussage der Angeklagten entscheiden.

(Paul-Elmar Jöris, WDR)
14.27 Uhr.
Sitzungsende.

Hinweis

Diese Texte sind eine Auswahl der Mitschriften der Reporter der ARD und des BR während der zentralen Verhandlungstage im sogenannten "NSU-Prozess", eines beispiellosen Verfahrens der deutschen Rechtsgeschichte. Wir dokumentieren diesen "Originalton", weil es in der deutschen Praxis des Strafprozessrechts, selbst bei derartig wichtigen Verfahren, kein offizielles und umfassendes Gerichtsprotokoll gibt. Wir erfüllen damit unsere Informationspflicht, um allen, die keinen der begehrten Sitzplätze im Gerichtssaal erhalten haben, einen - durchaus auch subjektiven - Eindruck der Prozessereignisse zu vermitteln. Die Zusammenfassungen der sogenannten "Saalinfos" unserer Reporter sind redaktionell bearbeitet, zum Teil gekürzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und es kann natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit jedes einzelnen Wortes gegeben werden. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Aussagen der Prozessteilnehmer.


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