NSU-Prozess


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2. Verhandlungstag, 14.5.2013 Mehr Frust als Lust

Im Oberlandesgericht (OLG) München hat heute der zweite Verhandlungstag im NSU-Prozess stattgefunden. Der brachte viel Frustpotenzial mit sich, aber auch etwas zum Lachen und endlich eine gute Nachricht.

Von: Tim Aßmann

Stand: 14.05.2013 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

14 Mai

Dienstag, 14. Mai 2013

Wie groß die Anspannung und auch die Anstrengung in einem Gerichtssaal sind, merkt man manchmal daran, wie erleichtert Zuhörer und Prozessbeteiligte auflachen, wenn es tatsächlich mal etwas zu Lachen gibt. Am zweiten Tag des NSU-Prozesses war das der Fall, als der Vorsitzende Richter überlegte, wie man den Verteidigern von Beate Zschäpe das Arbeiten erleichtern könnte. Sie hatten moniert, die Richter seien so nah, dass sie ihnen auf die Laptopbildschirme blicken könnten. Richter Manfred Götzl also überlegte und schlug in einem Verfahren gegen Rechtextremisten vor: Der Angeklagte Wohlleben könne doch etwas nach links rutschen. Da lachte der Saal.

Heer nervt Götzl

Zwei, die sich nerven: Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer (rechts) ...

Ansonsten war der Tag im Gerichtssaal A 101 eher frustrierend, denn erheiternd. Die Verteidiger setzten ihre Strategie, das Gericht mit Anträgen zu überfluten, fort. Deutlich wurde dabei ein sich abzeichnender Grundkonflikt, der das Verfahren durchaus prägen könnte: Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer hat reichlich Potential, den Vorsitzenden Richter schwer zu nerven.

... und der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.

Manfred Götzl verlor zunehmend die Geduld mit Heers provokantem und vorlautem Verteidigungsstil. Ob Heer angesichts eines voraussichtlich jahrelangen Verfahrens mit seinem Stil gut beraten ist, darf bezweifelt werden.

Eine gute Nachricht

Der Verhandlungstag gab einen Vorgeschmack darauf, in welch frostiger Atmosphäre sich das Mammutverfahren voraussichtlich abspielen wird. Das überrascht allerdings nicht. Schließlich geht es um viel für Beate Zschäpe und die anderen Angeklagten.

Die Anklage ist verlesen - das ist die gute Nachricht dieses Verhandlungstages. Nun muss die Tatverantwortung in der Beweisaufnahme geklärt werden. Damit geht es jetzt um Inhalte im NSU-Prozess.


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