Screenshot einer Messung der Internet-Downloadgeschwindigkeit
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Wer per Breitbandmessung feststellt, dass seine Internetgeschwindigkeit geringer als vertraglich vereinbart ist, kann Minderung verlangen.

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Zu langsames Internet? Online-Tool berechnet Minderungsanspruch

Wenn das Internet langsamer ist als versprochen, kann man von seinem Provider seit Dezember 2021 Geld zurückverlangen. Aber wie viel Geld genau? Ein Tool der Verbraucherzentrale hilft nun, den konkreten Minderungsanspruch herauszufinden.

Wenn es der Internet-Anbieter nicht schafft, die vertraglich vereinbarte Internetleistung bereitzustellen, können Verbraucher ihre Zahlungen seit Dezember 2021 kürzen. So steht es im Telekommunikations-Modernisierungs-Gesetz. In der Praxis erweist sich dies jedoch als schwierig.

"In unseren Beratungsstellen häufen sich Beschwerden von Verbraucher:innen, die trotz nachweislich unterschrittener Internetleistung keine angemessene Minderung durchsetzen können", so Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Deswegen hat die Verbraucherzentrale NRW nun einen Online-Rechner entwickelt, der Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen soll. Nicht nur in NRW, sondern in ganz Deutschland.

Zuerst die Internetgeschwindigkeit am eigenen Anschluss messen

Um Minderungsansprüche geltend zu machen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst die tatsächliche Geschwindigkeit der Datenübertragung messen - und zwar mit einem Tool der Bundesnetzagentur. Eine entsprechende Desktop-App gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur für Windows, macOS und Linux. Dabei müssen Verbraucherinnen und Verbraucher an drei unterschiedlichen Kalendertagen jeweils zehn Messungen durchführen.

Tool der Bundesnetzagentur berechnet keinen Minderungsanspruch

Wenn diese Messreihe abgeschlossen ist, kann man sich ein Messprotokoll herunterladen. Die App bewertet anhand des persönlichen Tarifs, ob es sich um eine vertragskonforme Leistung handelt oder nicht.

Allerdings berechnet die Breitbandmessung Desktop-App keine Minderungshöhe in Euro und Cent. "Verbraucher:innen haben es daher schwer, ihre Ansprüche durchzusetzen", erklärt Felix Flosbach.

Provider wollen oft weniger erstatten

Im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid wandte sich beispielsweise ein Verbraucher mit dem offiziellen Messprotokoll an seinen Internetanbieter, der ihm eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat anbot. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale ergab hingegen einen Minderungsanspruch von 13 Euro pro Monat.

Das Telekommunikationsgesetz sieht aber vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zahlungen an den Anbieter kürzen können, und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglichen Leistung abweicht. "Anbieter versuchen durch eigenwillige Interpretationen, die Minderungsansprüche zu senken, in vielen Fällen werden die festgelegten Beträge aber auch gar nicht begründet", so Flosbach.

Tool der Verbraucherzentrale errechnet den Minderungsbetrag

Und wie funktioniert der Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW? Man gibt dort die Messergebnisse für Down- und Upload ebenso ein wie die vertraglich versprochenen Werte, daraufhin berechnet das Tool den monatlichen Minderungsbetrag.

Anschließend kann man wählen, ob man entweder eine Minderung des monatlichen Betrags fordert oder dem Anbieter eine Frist zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung setzt. Denn: Erfüllt der Anbieter seine Leistung auch nach einer Fristsetzung nicht, können Verbraucher ihren Vertrag außerordentlich kündigen.

Musterbrief generieren und dem Provider schicken

Wenn man dann noch seine Anschrift und die Daten zum Provider und zum Vertrag eingibt, generiert das Tool einen Musterbrief mit dem Minderungsanspruch in Euro. Den kann man dann ausdrucken und seinem Internet-Anbieter - am besten per Einschreiben - schicken, wie die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt.

Allerdings weist die Verbraucherzentrale auch darauf hin, dass es sich bei dem Tool um eine "rechtliche Ersteinschätzung" handelt, die die Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen wiedergibt. Es ist natürlich nicht garantiert, dass die Provider die geforderte Minderung in voller Höhe akzeptieren. Aber einen Versuch ist es allemal wert.

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