Facebook muss nach Urteil härter gegen Fakes vorgehen
Bildrechte: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Yousef Masoud

Facebook muss nach Urteil härter gegen Fakes vorgehen

  • Artikel mit Audio-Inhalten

Würzburger Anwalt erfolgreich: Facebook muss mehr löschen

Nachweislich falsche Inhalte müssen auf Facebook entfernt werden – doch bislang nur, wenn diese gemeldet wurden. Nun hat ein Gericht entschieden: Facebook muss selbst auf die Suche nach Fakes gehen, wenn diese einmal als solche bestimmt wurden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Meta, den Konzern hinter Facebook und Instagram, zu drastischen neuen Maßnahmen verpflichtet. Hintergrund ist eine Klage, die von der Grünen-Politikerin Renate Künast ausging. In Zukunft muss Facebook nicht nur gemeldete verleumderische Inhalte über Künast löschen, sondern auch nach weiteren Kopien dieser Inhalte suchen und diese ebenfalls entfernen.

Proaktiv handeln statt nach Meldung reagieren

Konkret ging es bei der Klage um ein angebliches Zitat von Renate Künast, welches die Politikerin jedoch nie gesagt hatte. Seit 2015 wird dieses auf Facebook verbreitet, doch jedes neue Auftauchen des Inhalts muss erst einmal gemeldet werden, bevor es gesperrt wird.

Das Urteil des Landgericht Frankfurt am Main kann Facebook nun zwingen, proaktiv zu handeln: Da das Zitat nun einmal als falsch bekannt ist, soll Facebook selbst auf die Suche gehen und identische Inhalte löschen. Die Organisation HateAid bezeichnet das Urteil als "Grundsatzurteil".

Würzburger Anwalt begrüßt das Urteil

Renate Künast war im Verfahren von dem Würzburger Anwalt Chan-jo Jun vertreten worden. Dieser äußerte sich auf Twitter erfreut über den Ausgang des Verfahrens.

Im Gespräch mit dem BR sagte Chan-jo Jun: "Die Fragestellung, die das Gericht heute entschieden hat, gilt im Grunde für alle Plattformen und für alle User. Rechtswidrige Inhalte, müssen von den Plattformbetreibern überall auf der Plattform bewertet und gegebenenfalls auch entfernt werden." Für den einzelnen User bedeute das: Rechtswidrige Inhalte müssen nur noch einmal gemeldet werden.

Das Unternehmen Meta hatte seine bisherige Löschpraxis auf Facebook in einer Stellungnahme zu Beginn der Gerichtsverhandlung verteidigt: "Wir haben das von Frau Künast gemeldete falsche Zitat von der Facebook-Plattform entfernt und haben in diesem Fall weitere Maßnahmen ergriffen, um außerdem identische Inhalte zu identifizieren und zu entfernen."

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!