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NetzDG

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Wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz reformiert?

Vor zehn Wochen ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Manch ein Politiker zieht nun Bilanz und macht Vorschläge, wie die Regelung verbessert werden könnte.

Die gute Nachricht zuerst: Es gab offenbar sehr viel weniger Beschwerden zum NetzDG, als ursprünglich befürchtet, zumindest das Löschen von Beiträgen scheint gut zu funktionieren. Nur 205 Beschwerden sind beim Bundesamt der Justiz bislang eingegangen, weil ein Löschanforderungen von Facebook und Co. ignoriert wurde. Ursprünglich war die Bundesregierung von 25000 Beschwerden ausgegangen. Die schlechte Nachricht: Diese Zahlen scheinen das zu bestätigen, was Kritiker befürchtet hatten, dass nämlich eher zu viel gelöscht wird als zu wenig, Stichwort: Overblocking.

Diskussion über Löschpraxis

Die designierte Digitalministerin Dorothee Bär hatte bereits Ende Januar eine Überprüfung des Gesetzes gefordert und auch nicht ausgeschlossen, dass es möglicherweise neu geschrieben werden müsse. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fercher brachte unterdessen Wiederherstellungsanspruch für ungerechtfertigt gelöschte Posts ins Gespräch und die stellvertretende Sprecherin der Unions-Fraktion forderte, dass die Plattformen ihre Löschentscheidungen zumindest transparenter machen müssen.

Nicht zu viel Löschen

Viel spricht also dafür, dass am NetzDG zumindest noch einmal geschraubt wird, damit zwar wie geplant „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte aus den Netzwerken verbannt werden und trotzdem nicht zu viel gelöscht wird. Ein zentraler Kritikpunkt an dem Gesetz wird aber bleiben, nämlich dass es nun Unternehmen sind, die über Löschen und Nicht-Löschen entscheiden.