Facebook versteckt das Formular rechts unten in einer Rubrik, die üblicher Weise nicht gelesen wird: Impressum und allgemeine Geschäftsbedingungen. Seit dem Jahreswechsel steht dort auch das Meldeformular, welches das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorschreibt. Google wiederum kommt der Pflicht zum Beschwerdemanagement, das das Gesetz dem Konzern auferlegt, im Hilfebereich nach.
Beschwerde per Klick
Am einfachsten auffindbar ist das Formular bei Twitter: Nach dem Anklicken eines Tweets kann man rechts oben auswählen, ob man dem Zwitscherer folgen will, ihn stummschalten oder seinen Tweet melden. Als Gründe bietet Twitter unter anderem an: Spam und eben einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
Facebook empfiehlt Anwalt
Während das Bundesjusitzministerium die User ermuntert, aktiv gegen Hass im Netz vorzugehen, ist Facebook die Sache ganz offenkundig lästig. Der Konzern legt nahe, derartige Angelegenheiten ohne Kontaktaufnahme mit Facebook zu lösen und ansonsten dazu einen Anwalt zuzuziehen. Eine Sprecherin des Ministeriums wiederum sagte, auch jemand, der irrtümlich legale Inhalte als strafbar gemeldet habe, müsse keine Sanktionen befürchten.