Die Facebook-App auf einem Iphone.
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Ein Bamberger Behörde zur Bekämpfung von Kinderpornografie hat eine Häufung bei Hackerangriffen auf Facebook-Profile festgestellt.

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Wegen gehackter Facebookprofile: Mehr Kinderpornografie im Netz

Ohne dass man es merkt, wird der Account gehackt und plötzlich werden kinderpornografische Inhalte unter dem eigenen Namen gepostet – so geht es vereinzelten Facebooknutzern gerade. Eine Bamberger Behörde warnt die Hackeropfer vor falschen Schritten.

Über dieses Thema berichtete Nachrichten am .

Das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) in Bamberg beobachtet seit mehreren Monaten eine Zunahme von Hackerangriffen auf Facebook-Konten. Betroffen seien laut einer Mitteilung der Zentralstelle Cybercrime private und gewerbliche Accounts. Diese würden von unbekannten Tätern ausgespäht.

Kinderpornografie nach Hacker-Angriff: Mehr als 500 Fälle in Bayern

Die Unbekannten loggen sich unberechtigt ein und posten – ohne das Zutun der berechtigten Account-Inhaber – kinderpornografische Inhalte auf der Timeline, also auf den mitunter öffentlichen Teil des Accounts. Die Gesamtzahl der in Bayern aufgefallenen Straftaten dieser Art liegt mittlerweile bei mehr als 500, heißt es weiter.

Hintergrund und Motivation der Täter sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen eines beim ZKI geführten Sammelverfahrens. Es handelt sich nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht um gezielte Angriffe auf bestimmte Geschädigte, die übernommenen Accounts scheinen willkürlich ausgewählt worden zu sein.

Mit Screenshots könnte man sich strafbar machen

Das ZKI appelliert an betroffenen Account-Inhaber und an mit diesen über die jeweiligen Accounts verbundene Personen, die missbräuchlich auf der Timeline geposteten Inhalte nicht durch Screenshots zu dokumentieren – auch nicht zu Beweiszwecken. Außerdem solle man keinesfalls die auf der Seite eines Bekannten festgestellten Inhalte an diesen oder an Dritte weiterleiten – hier laufe man Gefahr, sich selbst wegen Verbreitung oder Besitzes kinderpornografischer Inhalte strafbar zu machen.

Wer feststellt, dass sein Account unbefugt von unbekannten Dritten zur Verbreitung kinderpornographischer Inhalte genutzt wurde, solle sich unverzüglich an die örtlich zuständige Kriminalpolizeidienstelle wenden und Strafanzeige erstatten.

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