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Verbraucherschützer gegen Microsoft erfolgreich

Verbraucherschützer gegen Microsoft erfolgreich

Weil Windows-Systeme ungefragt mehrere Gigabyte Installationsdateien des aktuellen Windows 10 heruntergeladen haben, hatten Verbraucherschützer Microsoft abgemahnt. Nun hat der Konzern erklärt, auf die umstrittene Praxis künftig zu verzichten.

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Microsoft will sein aktuelles Betriebssystem Windows 10 mit aller Macht in den Markt drücken. In der Vergangenheit schreckte der Konzern dabei auch nicht vor aufdringlichen Methoden zurück. So wurden Nutzern von Windows 7 und Windows 8.1 ungefragt bis zu sechs Gigabyte Installationsdateien der neuen Betriebssystem-Version auf den Computer geladen, um sie dann zur Installation von Windows 10 zu bewegen.

Microsoft gibt Unterlassungserklärung ab

Nachdem sich bei Verbraucherschützern die Beschwerden deshalb gemehrt haben, hatte die baden-württembergische Verbraucherzentrale Microsoft zunächst abgemahnt. Nun reagierte auch das US-Softwareunternehmen. Microsoft hat eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben und erklärt, künftig nicht mehr ungefragt Windows-10-Installationsdateien auf Rechner mit älteren Windows-Versionen über das Internet zu überspielen.

Gerichtsentscheidung nicht mehr erforderlich

Die Verbraucherschützer hatten im vergangenen Jahr vom Landgericht München I zunächst eine Abfuhr bekommen, wegen Mängeln bei der Klagezustellung. Als sich schließlich geklärt hatte, dass die Unterlassungsklage tatsächlich bei der deutschen Tochtergesellschaft von Microsoft in München angekommen war, sollte das Landgericht den Rechtsstreit eigentlich neu aufnehmen. Nach der heutigen Unterlassungserklärung ist eine Gerichtsentscheidung nun aber nicht mehr erforderlich.

Cornelia Tausch vom Vorstand der Verbraucherzentrale Baden Württemberg begrüßte das Ergebnis als einen "Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt".