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Seehofer fordert schnelleres Löschen

Seehofer fordert schnelleres Löschen

Zusammen mit seinem französischen Amtskollegen fordert Bundesinnenminister Seehofer von der EU-Kommission schärfere Regeln gegen Terrorpropaganda in sozialen Netzwerken. Netzaktivisten sind alarmiert und befürchten Zensur. Von Christian Schiffer

Eine Stunde, so lange sollen soziale Netzwerke maximal Zeit haben, terroristische Inhalte zu löschen, das zumindest fordert Bundesinnenminister Horst Seehofer und sein französischer Amtskollege Gérard Collomb in einem Brief an die Europäische Kommission, der vom Internet-Blog Netzpolitik.org veröffentlicht wurde. ,

Innenminister fordern harte Strafen

Dies soll durch ein neues Gesetz durchgesetzt werden, das bei Nichtbeachtung schmerzhafte Sanktionen für die betroffenen Unternehmen vorsehen soll. Bislang setzt die EU-Kommissionen diesbezüglich auf Freiwilligkeit der Unternehmen, wobei hier nicht nur terroristische Inhalte, sondern auch Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen aus den sozialen Netzwerken verbannt werden sollen.

Overblocking

Dass solche Inhalte im Internet nichts zu suchen haben, darüber besteht Einigkeit, allerdings gibt es beträchtliche Unterschiede, was die Frage angeht, wie dies durchgesetzt werden soll. Netzaktivisten kritisieren, dass bei einer erzwungenen Löschung von unter einer Stunde in Verbindung mit harten Strafen, die Gefahr des sogenannten „Overblocking“ bestehen würde. Overblocking bedeutet, dass auch Inhalte gelöscht werden, die eigentlich legal sind, da sich die Unternehmen dann im Zweifel eher dazu entscheiden, zu viel zu löschen, als zu wenig, insbesondere dann, wenn es keine Regeln gibt, die umgekehrt die Löschung von legalen Inhalte sanktionieren.

Filter bedrohen Meinungsfreiheit

Eine Löschung nach maximal einer Stunde, so wie sie Horst Seehofer und seinem Amtskollegen vorschwebt, könnte zudem vermutlich nur mit Upload-Filtern realisiert werden, also Filtern, die schon beim Hochladen rechtswidrige Inhalte aussieben, sodass diese erst gar nicht auf die Plattform gelangen. Netzaktivisten befürchten, dass diese automatisierten Methoden fehleranfällig sind und deswegen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellen. Zudem wird - wie schon beim deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz - kritisiert, dass die Rechtsdurchsetzung an private Unternehmen delegiert wird.

Hinweis aufs Strafgesetzbuch

Horst Seehofer und Gérard Collomb wiederum argumentieren, dass die Unternehmen immer noch zu lange benötigen, um terroristische Inhalte zu löschen, deswegen sei eine gesetzliche Regelung erforderlich. Zudem sollen die Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Nutzer in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die nationalen Gesetze hinzuweisen und dort Strafen für die Nutzer bei Zuwiderhandlung bekannt zu geben.

Kommission ist skeptisch

Die EU-Kommission wiederrum hat sich in einer Antwort an die beiden Minister eher reserviert geäußert. Die Freiwilligkeit hätte sich im Großen und Ganzen offenbar bewährt, man arbeite aber gerade an einer Evaluierung, möglicherweise könnten neue Rechtsvorschriften für soziale Netzwerke folgen.