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Killt EU-Urheberrecht das Internet?

Nachdem der Fachausschuss des EU-Parlaments dem neuen Urheberschutzrecht (LSR) und damit u.a. Upload-Filtern zugestimmt hat, fürchten Kritiker um die Freiheit im Internet. Von Christian Sachsinger

Wie hitzig die Debatte über ein neues Urheberrecht geführt wird, zeigt sich an den Attacken, denen sich Digitalstaatsministerin Dorothee Bär ausgesetzt sieht, nachdem sie zusammen mit Netzpolitikern anderer Parteien einen offenen Brief an die deutschen Europaabgeordneten unterzeichnet hatte. In dem Brief wird dazu aufgerufen, gegen das europäische Gesetz zu stimmen, unter anderem mit der Begründung, dass sich die Berliner Koalition auch dagegen ausgesprochen hatte. Nun werfen die Verlage als stärkste Verfechter des neuen Gesetzes Bär in einer Mitteilung einen unverfrorenen Manipulationsversuch vor.

EU-Abgeordnete haben es in der Hand

Seit Jahren wird um ein aktualisiertes Urheberrecht gerungen. Bislang setzte sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen für eine EU-weite Regelung durch. Im Mai stimmten die Mitgliedstaaten nach langwierigen Verhandlungen im Rat gegen die Stimme Deutschlands zu. Am 20. Juni sprach sich nun auch der zuständige Fachausschuss des Parlaments dafür aus. Am Donnerstag, den 5. Juli, wird nun im Plenum abgestimmt. Die EU-Abgeordneten entscheiden dabei, mit welcher Position das Parlament in den sogenannten Trilog zieht, also in die Verhandlungen mit EU-Kommission und EU-Rat. Stimmen die Abgeordneten für die aktuelle Version der Richtlinie, könnte sich im Internet einiges verändern. Lehnen die Abgeordneten - gegen die Empfehlung des Fachausschusses - jedoch ab, wären Nachbesserungen noch möglich.

Upload-Filter könnten Kreative im Internet bremsen

Der umstrittenste Punkt der Reform ist Artikel 13. Würde der so umgesetzt wie vorgesehen, wären sogenannte Upload-Filter die Folge. Diese prüfen, ob von Nutzern hochgeladene Bilder, Tonaufnahmen und Videos das Urheberrecht verletzen. Schlägt das Kontrollsystem an, darf nicht hochgeladen werden. Die Regel gilt für große Anbieter wie Google, Youtube und Facebook genauso wie für Betreiber kleinerer Seiten. Möglich wären aber auch Ausnahmen, wenn zum Beispiel eine bestimmte Nutzerzahl nicht überschritten wird. Das Filtern ist so aufwändig, dass Software zum Einsatz kommen wird. Deren Algorithmen, so der Vorwurf, würden aber viele Inhalte nicht richtig interpretieren und deshalb falsche Ergebnisse liefern. Dabei würden Netz-Phänomene wie Memes oder unautorisierte Remixe verhindert. Die Befürworter des Artikel 13 (insbesondere die Verlage) argumentieren dagegen, würde auch künftig nicht vorab geprüft, ließen sich Inhalte und Urheberrechte nicht effektiv schützen. Nachträglich Verstöße festzustellen und dagegen juristisch vorzugehen, sei nicht praktikabel.

Google soll für Links zahlen

Ein weiterer Zankapfel ist Artikel 11 der neuen Copyright-Richtlinie. Hier geht es darum, selbst kleine Textausschnitte zu vergütungspflichtigen Inhalten zu erklären. Die Verlagslobby will sich einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google und andere Plattformen mit Anzeigen rund um Anreißertexte und Links zu Verlagsangeboten verdienen. Das neue Leistungsschutzrecht, wird deshalb oft auch als "Linksteuer" verballhornt. In Deutschland und Spanien haben die Verlage ein jeweils eigenes Leistungsschutzrecht bereits durchgesetzt, in beiden Fällen erfolglos. In Spanien führte es lediglich dazu, dass Google sein News-Angebot komplett einstellte. In Deutschland stimmten die meisten Verlage sofort Ausnahmeregelungen für ihre Angebote zu, um überhaupt von Google gefunden zu werden. Befürworter von Artikel 11 der neuen EU-Richtlinie argumentieren, dass die Verhandlungsposition der Verlage gegenüber Google bei einer gesamteuropäischen Lösung deutlich besser würde.