Ein Update gibt’s für die derzeit wohl wichtigste Anti-Viren-Software, für die Corona-App. 1.7 ist die Nummer der aktuellen Version. Die schaut jetzt mehrmals täglich nach, ob unter den protokollierten Kontakten jemand war, der sich als infiziert gemeldet hat. Und wenn’s einen selbst erwischt hat, dann motiviert einen die neue Version der Corona-App dazu, die Kontakt-Personen zu warnen.
Klinik-Hacks
Bleiben wir bei Corona. Seit es das gibt, attackieren Cyberkriminelle verstärkt Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervor. Demnach gab es vor zwei Jahren gerade mal 11 derartiger Angriffe, im letzten Jahr 16 und dieses Jahr schon 43. Die Saboteure aus dem Netz nutzen dabei vor allem Schwachstellen in veralteten Betriebssystemen aus, die auf medizinischen Geräten installiert sind, also von Software, für die es keine Sicherheits-Updates mehr gibt.
High Score bei der Arbeitnehmer-Überwachung
Ganz toll seien die neuen Funktionen in Microsoft’s Cloud-Anwendung Office 365 – sagt Microsoft. Da gibt es beispielsweise einen Productivity Score wie bei einem Computerspiel, nur dass Office halt nix für Gamer, sondern was für Malocher ist. Diesen Productivity Score könnten Unternehmen nutzen, „um Ihren Mitarbeitern zu helfen… produktiver zu arbeiten“. Dabei ist einem doch nun wirklich jeder Chef gerne behilflich, vor allem wenn er einen im Home-Office aus den Augen verliert. An welchen Tagen man Mails verschickt hat und wie lange man bei Video-Konferenzen die Kamera eingeschaltet hat, registriert Office 365 jetzt. Gegenüber heise.de erklärte der Rechtsexperte des DGB, Bertold Brücher, dass sowas gegen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer verstoße.
Recht auf Updates
Was für ein Gerät auch immer sich ein Konsument heute anschafft: Irgendwie ist es smart, egal ob er sich zum Beispiel ein Auto kauft – auch das ist heutzutage ein smart Device - oder ein Smartphone oder ein smartes Türschloss.
Aber ob das alles auch smart bleibt, ist eine andere Frage. Die Antwort hängt wesentlich davon ab, ob man dann Sicherheits-Updates bekommt, die dumme Programmierfehler in vermeintlich smarten Gadgets nachträglich beheben. Das Recht darauf packt gerade das Bundesjustizministerium in ein umfassendes Paragraphenwerk, die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu digitalen Dienstleistungen in nationales Recht. In gut einem Jahr soll das Verbraucher-Recht auf Updates in Kraft treten. Die Formulierungen im Gesetzes-Entwurf sind zwar recht blumig, sodass in den nächsten Jahren sicherlich viele Gerichtsprozesse dazu geführt werden – aber immerhin. Ist auch Thema im Computer-Magazin am Sonntag, um 16:35 und um 20:35 Uhr auf B5.
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