Auch wenn ein Fotograf einer bestimmten Internetseite die Veröffentlichung eines Bildes erlaubt hat, muss er einer weiteren Veröffentlichung zustimmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Schulreferat als Auslöser
Hintergrund ist das Referat einer deutschen Schülerin, das auf der Homepage der Schule veröffentlicht wurde. Das Mädchen hatte ein Bild von einem Reiseportal kopiert und verwendet. Der Fotograf hatte geklagt, weil er der Nutzung auf der Seite der Schule nicht explizit zugestimmt hatte.
Der EuGH gab ihm Recht. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Werk von einer anderen Internetseite problemlos herunterzuladen sei oder nicht.