Bildrechte: dpa-Bildfunk
Audiobeitrag

Richterhammer Symbolbild

Bildbeitrag
> Netzwelt >

Verwendung von Online-Fotos: EuGH zieht enge Grenzen

Verwendung von Online-Fotos: EuGH zieht enge Grenzen

Fotos aus dem Internet dürfen dort nicht einfach weiter veröffentlicht werden - auch wenn der Fotograf ursprünglich einmal zugestimmt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Auslöser für das Urteil war ein Schulreferat.

Von
B5Online

Auch wenn ein Fotograf einer bestimmten Internetseite die Veröffentlichung eines Bildes erlaubt hat, muss er einer weiteren Veröffentlichung zustimmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Schulreferat als Auslöser

Hintergrund ist das Referat einer deutschen Schülerin, das auf der Homepage der Schule veröffentlicht wurde. Das Mädchen hatte ein Bild von einem Reiseportal kopiert und verwendet. Der Fotograf hatte geklagt, weil er der Nutzung auf der Seite der Schule nicht explizit zugestimmt hatte.

Der EuGH gab ihm Recht. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Werk von einer anderen Internetseite problemlos herunterzuladen sei oder nicht.