Google soll seinen E-Mail-Dienst Gmail bei der Bundesnetzagentur anmelden, fordert die Behörde, als Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes. Damit würden für den E-Maildienst des kalifornischen Konzerns künftig strengere Regeln gelten, wogegen er in Deutschland gerichtlich vorgeht.
"Unionsrechtliche Dimension"
Nun setzt das Oberverwaltungsgericht in Münster das Verfahren in Deutschland aus und verweist den Fall an den Europäischen Gerichtshof. Der Fall habe eine "unionsrechtliche Dimension", sagte der Vorsitzende Richter des 13. Senats, Ulrich Lau, zur Begründung.
Sollte der EuGH die Auffassung der Bundesnetzagentur bestätigen, hätte das erhebliche Konsequenzen, zum Beispiel bei der Handhabung des Datenschutzes: Das oft kritisierte "Mitlesen" von E-Mails durch Google, um die Nachrichten zu Werbezwecken nach beliebten Begriffen zu durchforsten, wäre nach dem deutschen Datenschutzrecht für Telekommunikationsanbieter höchstwahrscheinlich nicht mehr zu rechtfertigen.
Möglicherweise auch Messenger wie WhatsApp betroffen
Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur sind neben E-Mail-Diensten aber auch Anbieter von Messengern wie WhatsApp oder dem Facebook-Messenger als Telekommunikationsdienste zu sehen. Je nachdem, wie die Luxemburger Richter entscheiden, müssten gegebenenfalls auch sie sich strengeren Datenschutzauflagen unterwerfen, auch was etwa die Speicherung und Auswertung von Kommunikationsdaten in den USA angeht.
Zudem müssten die Unternehmen stärker mit den deutschen Sicherheitsbehörden kooperieren und gegebenenfalls Nutzerdaten für strafrechtliche Ermittlungen herausgeben.