Mit einer offenbar gezielten Fake-Offerte, hat ein Online-Betrüger eine Frau aus Stockheim im Landkreis Rhön-Grabfeld um 300 Euro gebracht. Wie die Polizei Mellrichstadt auf BR-Anfrage erklärte, kundschaftete er dafür offenbar das Profil der Geschädigten aus, die dort wohl als Bundeswehr-Mitarbeiterin erkennbar war.
Per Direktnachricht bot er ihr eine offenbar besondere Bundeswehr-Jacke an, die ihr gut passen könne. Kostenpunkt: 150 Euro. Die Frau stimmte zu und überwies. Weniger später meldete sich der Verkäufer erneut: Es habe einen Fehler bei der Überweisung gegeben. Er werde das Geld zurücküberweisen, sie solle die 150 Euro im Gegenzug erneut schicken. Auch das tat sie.
Als der Betrüger sich erneut meldete und diesmal vorgab, ihr versehentlich 300 statt 150 zurückgesendet zu haben – mit der Bitte um eine erneute 150-Euro-Überweisung, wurde sie hellhörig. Sie überwies nicht mehr. Eine Jacke erhielt sie nicht. Sie erstattete schließlich Anzeige.
Betrug über alle Kanäle
Der Fall wirft - während der konsumstarken Weihnachtszeit - ein Schlaglicht darauf, dass Betrugsmaschen einem auch an Orten begegnen können, an denen man sie wenig erwartet. Instagram zum Beispiel. Mit E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder auch Plattformen wie Ebay verbindet man solche Betrugsnachrichten viel eher – möglich sind sie aber eben überall, wo Menschen miteinander kommunizieren können.
Es zeigt sich auch, dass Betrug in verschiedenen Formen daherkommen kann: Instagram-Nutzer kennen in Sachen Spam und Betrug wohl am ehesten Direktnachrichten von leicht bekleideten Frauen, die einen vermeintlich gerne kennenlernen möchten oder auch Verlinkungen auf Bilder, laut denen man etwas Tolles gewonnen habe. Diese Maschen sind zwar nervig und häufig, aber auch leicht erkennbar. Oft fallen etwa sprachliche Fehler und schlechte Bildqualität auf.
Betrug nicht immer leicht erkennbar
Genau darauf kann man sich aber eben 2022 nicht mehr verlassen: Der Betrüger im Stockheimer Fall trat offenbar als netter User auf, der zufällig auf das Profil der Frau gestoßen sei und daher ein zufällig gut passendes Angebot machen konnte. Klingt plausibel. Die erste Forderung zur Nachüberweisung auch noch.
Doch auch weniger persönliche Betrugsversuche sind heute deutlich schwerer zu erkennen als früher. Cyberbetrüger bauen etwa täuschend echte Websites und E-Mails nach, die von den Originalen von Amazon, Ebay oder anderen Shops kaum zu unterscheiden sind und eben keine Rechtsschreibfehler enthalten. Oft werden auch aktuelle Trends von Betrügern aufgegriffen, die Energiekrise zum Beispiel.
Und natürlich muss es nicht immer direkt eine Aufforderung zur Überweisung sein, die Schaden richtet. Teils verschicken Betrüger auch falsche E-Mails von Online-Shops oder auch Banken, in denen der Empfänger angeblich zu seinem Schutz aufgefordert wird, auf einen Link zu klicken und dort seine Login-Daten einzugeben. Diese Daten fangen die Betrüger dann ab und können so auf ihre Kosten einkaufen oder gar an ihr Konto.
Tipps fürs Online-Shopping
Schützen können Sie vor allem, wenn Sie im Internet einige simple Tipps der Verbraucherzentrale und von den IT-Experten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beachten:
1. Allgemein gilt, ob beim Shoppen oder nicht: Klicken Sie nur auf Links und öffnen Sie nur E-Mail-Anhänge oder auch per Instagram verschickte Dokumente, wenn Sie dem Absender absolut vertrauen. Dahinter könnte etwa gefährliche Software lauern.
2. Geben Sie möglichst nie auf Anfrage persönliche Daten weiter. Ihre Bank oder Behörden würden Sie niemals lapidar per E-Mail um Kontonummern oder PIN-Nummern bitten.
3. Beim Einkaufen gilt zudem: Zahlen Sie, wenn möglich, immer per Rechnung oder Lastschrift – und zwar nachdem Sie Ware erhalten haben. Das gilt besonders bei privaten Verkäufern wie im Stockheimer Fall.
4. Angebote, die zu gut wirken, um wahr zu sein, sind oft auch nicht wahr. Passen Sie hier besonders auf.
5. Wenn Sie einen Verkäufer oder Shop nicht kennen: Sie skeptisch und googeln Sie den Namen des Shops. Zwar können Kundenbewertungen wie auch Gütesiegel, Impressum und AGBs gefälscht sein, wenn aber negative Erfahrungsberichte bei Google auftauchen oder das Impressum fehlt, sollten Sie auf jeden Fall die Finger vom Kauf lassen. Auch, wenn die Internetadresse mit ungewohnten Kürzeln endet, ist Skepsis angebracht.
6. Zum Schutz ihres Computers oder auch Handys gilt außerdem allgemein: Machen Sie regelmäßige Backups ihrer Daten. Das grenzt den Schaden ein, falls Sie wegen einer Schadsoftware, Ihren PC komplett neu aufsetzen müssen. Außerdem sollten Sie sowieso Ihr Betriebssystem und Ihre Programme stets aktuell halten, bei Computern mehrere Benutzerkonten anlegen, Ihre Daten möglichst verschlüsseln und ausreichend gute Passwörter wählen.
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