Bildrechte: colourbox.com

EU-Uploadfilter

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

EU-Parlament sagt "Nein" zu Upload-Filter im Internet

Das EU-Parlament in Straßburg hat gegen die Vorlage für ein neues Urheberrecht gestimmt. Damit muss nun über heikle Punkte wie Upload-Filter und Leistungsschutzrecht im Internet neu diskutiert werden. Von Christian Sachsinger

Das war so nicht zu erwarten: das Europaparlament hat dem zuständigen Ausschuss widersprochen und den Plänen zur Reform des EU-Urheberrechts vorerst eine Absage erteilt. Die Abgeordneten stimmten sogar relativ klar gegen das Papier, mit 318 zu 278 Stimmen. 31 Parlamentarier enthielten sich. Die Verlegerverbände BDZV und VDZ haben sofort in einer Mitteilung bedauert, dass das EU-Parlament nicht dem Vorschlag für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Welt gefolgt sei. Deutlicher fällt die Reaktion beim Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland, VAUNET, aus. Dort heißt es, man bedauere die Entscheidung und: "Wir appellieren an die Abgeordneten, sich einer faktenbasierten Debatte zu stellen. Die Belange von Kreativen und ihrer Partner müssen gleichrangig, wie die der Netzaktivisten und Internetgiganten behandelt werden."

Keine Parteigrenzen beim Urheberrecht

Wie umstritten das Thema selbst innerhalb politischer Lager ist, zeigte sich am Beispiel der Union. Digitalstaatssekretärin Dorothee Bär (CSU) hatte vor der Parlaments-Abstimmung gewarnt, dass mit Hilfe des Gesetzes die Gefahr steige, dass Zensur plötzlich hoffähig werde. Der Berichterstatter des Parlaments für das Thema Urheberrecht, Axel Voss (EVP), ist hingegen der vorderste Verfechter. Er will dagegen vorgehen, dass urheberrechtlich geschütztes Material über Internet-Plattformen verteilt wird, ohne dass die Autoren ihren Anteil bekommen würden.

Upload-Filter und Leistungsschutzrecht in der Kritik

Die Kritik drehte sich vor allem um zwei Gesetzes-Artikel: Artikel 11 sieht die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts vor. Das sollte es Verlagen ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen von Internetplattformen Lizenzgebühren zu verlangen, wenn diese zum Beispiel Texte kopieren oder daraus zitieren.

Artikel 13 betrifft sogenannte Upload-Filter. Das neue Gesetz sah in diesem Punkt vor, dass Online-Plattformen wie Youtube Gebühren an Rechteinhaber zahlen, deren Inhalte auf diese Plattformen hochgeladen werden. Was zahlungspflichtig wäre und was nicht, sollten Programme automatisch auseinander sortieren. Diese Upload-Filter wurden von Kritikern als automatisierte Zensur empfunden und insofern als Bedrohung für die Meinungs- und Kunstfreiheit gesehen.

EU-Parlament nimmt sich Zeit

Durch die Verweigerung der Zustimmung zum Papier, gibt sich das Parlament die Möglichkeit jetzt noch Änderungsanträge einzubringen. Vor allem an den beiden kritisierten Artikeln könnte nun noch gefeilt werden. Nach der Sommerpause wird die Diskussion aufs Neue beginnen und in einer sicher weiterhin hitzigen Debatte um einen veränderten Entwurf gerungen, über den dann erneut abgestimmt werden kann.