Egal ob Name, Adresse, Geburtsdatum oder Interessen und Vorlieben einer Person: Ohne deren ausdrückliche Zustimmung darf ein Unternehmen künftig nicht mehr mit persönlichen Daten hantieren. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung stärkt die Rechte der Verbraucher.
"Beispielsweise Auskunftsrechte, Löschrechte, Widerrufsrechte – das ist jetzt klar geregelt in ganz Europa und deswegen ist das ein Vorteil für den Verbraucher." Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern
Mehr Hoheit über eigene Daten
Ab 25. Mai kann jeder von einem Unternehmen verlangen, über ihn gespeicherte Informationen zu löschen. Außerdem gibt es das Recht auf die sogenannte Datenportabilität: Das heißt, Verbraucher können ihre Daten dann zum Beispiel von einem sozialen Online-Netzwerk zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
Auskunftsrecht gilt auch am Arbeitsplatz
Und Kunden können sich künftig informieren lassen, welche Daten über sie verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Dieses Auskunftsrecht gilt übrigens auch am Arbeitsplatz: Angestellte haben das Recht, alles zu erfahren, was ihr Arbeitgeber über sie gespeichert hat, auch zum Beispiel über Fehlzeiten und Krankschreibungen.