Der Piraten-Politiker aus Schleswig-Holstein will mit seiner Musterklage gegen den Bund erreichen, dass Nutzer nicht länger damit rechnen müssen, beim Besuch von Internetseiten zwangsläufig Spuren zu hinterlassen. Konkret wehrt er sich dagegen, dass die meisten Betreiber von Websites automatisch IP-Adressen der Besucher protokollieren. Die Internetanbieter können mit Hilfe dieser IP-Adressen nachträglich den Anschlussinhaber ermitteln.
Breyer: Surfer werden erpressbar
Breyer sieht das Risiko, dass die Daten in falsche Hände gelangen könnten und Menschen damit zum Beispiel erpresst werden können. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Speicherung der IP-Adressen der Nachverfolgung von Hacker-Attacken dient.
Die Musterklage gegen den Bund läuft bereits seit 2008. Das Landgericht Berlin hatte Breyer teilweise Recht gegeben: Eine Speicherung der IP-Adressen sei nicht zulässig, wenn Nutzer auf Seiten des Bundes zusätzlich noch ihre Personalien angeben mussten.
Bund will mit IP-Adressen Hacker überführen
Weil der Fall EU-Datenschutzregeln berührt, hatte der BGH ihn 2014 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der urteilte im Oktober 2016, dass der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten unter bestimmten Voraussetzungen für einige Zeit speichern darf.