Impfbuch und Impfnachweis in Corona-Warn-App
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Das digitale Impzertifikat läuft nach einem Jahr ab, kann aber einach verlängert werden.

    Corona-Warn-App: Zertifikat abgelaufen? Das müssen Sie jetzt tun

    In der Corona-Warn-App und in der CovPass-App gibt es für Impfzertifikate ein technisches Ablaufdatum. Die gute Nachricht: Es lässt sich verlängern. Unterscheiden muss man dabei aber zwischen technischem Ablaufdatum und dem Verfall von Impfschutz.

    "Zertifikat läuft in Kürze ab", diese Meldung ploppt bei vielen in der Corona-Warn-App und der CovPass-App auf. Das hat erst einmal nicht viel zu sagen: Die Apps können problemlos wieder aktiv geschaltet werden. Grundsätzlich gilt allerdings: Man muss zwischen dem technischen Ablaufdatum und dem Verfall von Impfschutz oder Genesenen-Status unterscheiden.

    Impfzertifikate möglicherweise weiterhin gültig

    Der Hintergrund: In den Apps gibt es ein technisches Ablaufdatum für die Zertifikate. Nach 365 Tagen sind die digitalen Impfzertifikate nicht mehr gültig und müssen verlängert werden. Dieses technische Ablaufdatum sei "aber unabhängig von der fachlichen Gültigkeit der Zertifikate aus medizinischer beziehungsweise epidemiologischer Sicht", heißt es auf dem Blog der Corona-Warn-App.

    Im Klartext: Die Zertifikate sind in vielen Fällen gültig, aber eben nicht in der App, was mit Sicherheitsanforderungen begründet wird. Bei wem die letzte Impfung mehr als ein Jahr zurück liegt, kann per App dann seinen Impfstatus nicht mehr nachweisen, was insbesondere in der Urlaubszeit Probleme mit sich bringen kann.

    Wichtig: Die Corona-Warn-App aktuell halten

    28 Tage bevor das Zertifikat abläuft, werden die Nutzer in der App informiert, dass das Zertifikat abläuft. Nun hat man 90 Tage Zeit, ein neues Zertifikat anzufordern, was mit wenigen Klicks in der App erledigt ist.

    Wichtig: Es muss mindestens die Version 2.23 der Corona-Warn-App installiert sein, damit man daran erinnert wird, das Zertifikat zu erneuern. Ab Version 2.24 ist es auch möglich, sich alle Zertifikate als PDF herunterzuladen und auszudrucken.

    Wie lange gelten Impfnachweise in Deutschland?

    Aktuell gilt in Deutschland jeder als vollständig geimpft, der zwei Impfdosen erhalten hat - oder zusätzlich zu einer Impfung eine Corona-Infektion nachweisen kann.

    Das bleibt aber nur noch bis 30. September so: Vom 1. Oktober an ist zusätzlich eine Auffrischimpfung notwendig (oder zwei Impfungen plus durchgemachte Infektion). Die Booster-Impfung ist bisher unbegrenzt gültig.

    Gültigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen

    Bedeutung kann das Impfzertifikat besonders bei der Urlaubsplanung gewinnen. Für einzelne EU-Länder gelten weiterhin Beschränkungen bei der Einreise. Wer bereits die Grundimmunisierung sowie einen Booster erhalten hat, kann sich entspannt zurücklehnen: Das Zertifikat für eine Auffrischimpfung ist derzeit EU-weit unbefristet gültig.

    Anders sieht es bei Menschen aus, die noch keinen Booster erhalten haben. Nach Abschluss der Grundimmunisierung gilt das digitale Impfzertifikat bei Reisen EU-weit 270 Tage lang. Nach Ablauf dieser neun Monate erlischt der Impfschutz. Betroffene müssen sich dann um eine Auffrischungsimpfung kümmern, um weiterhin als geimpft zu gelten. Andernfalls sind sie verpflichtet, bei der Einreise einen negativen Test vorzulegen. Darüber hinaus könnten sie bei der Ankunft aus besonders betroffenen Gebieten verpflichtet werden, sich in Quarantäne zu begeben. Nur für unter 18-Jährige ist das Zertifikat der Grundimmunisierung unbefristet gültig.

    Vor der Reise informieren

    Es empfiehlt sich grundsätzlich, sich rechtzeitig über die aktuell geltenden Regeln im Urlaubsland zu informieren. Geht es beispielsweise um den Zutritt zu Veranstaltungen, Lokalen oder öffentlichen Verkehrsmitteln, kann jedes EU-Land nach eigenem Ermessen bestimmen, welcher Nachweis (zum Beispiel 2G oder 3G) nötig ist und wie lange dieser seine Gültigkeit behält.

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