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Cathy Hummels mit Ehemann

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Cathy Hummels‘ Instagram Posts - Werbung oder nicht?

Das Model Cathy Hummels steckt mitten in einem Rechtsstreit um ihren Instagram-Account. Es geht dabei um die Frage, was bei Instagram als Werbung gilt und als solche gekennzeichnet werden muss - und was nicht.

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt: Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) hatte eine einstweilige Verfügung gegen Cathy Hummels erreicht. Hummels ist Model und gehört einer relativ neuen Spezies von Werbeträgern an: Sie ist Influencerin auf Instagram. Auf diese Tätigkeit zielte auch die einstweilige Verfügung des VSW. Der Vorwurf des Verbands: Sie habe Produkte, die sie auf Instagram präsentiert hat, nicht als Werbung gekennzeichnet.

Hummels hat dagegen Widerspruch eingelegt, über den heute am Landgericht München mündlich verhandelt wurde. Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein hielt die Verfügung vorerst aufrecht: Hummels habe nicht glaubhaft darlegen können, dass sie für ihre Posts keine Gegenleistung von Firmen wie Zara oder Gucci erhalten habe.

Werbung oder nicht? Dass Geld fließt, ist nicht unbedingt entscheidend

Wie VSW-Geschäftsführer Selonke im Gespräch mit dem BR deutlich machte, ist der Verband der Auffassung, dass eine Verlinkung prominenter Marken auch dann Werbung wäre, wenn die Marken Hummels dafür nicht bezahlen. Rechtlich ist das umstritten: Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind geschäftliche Handlungen definiert als "jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt".

Bloggerin Vreni Fost hatte ähnlichen Rechtsstreit verloren

Ob Instagram-Posts mit verlinkten Produkten als eine solche geschäftliche Handlung gelten, ist aber nicht immer leicht zu klären. In einem ähnlichen Fall vor dem Landgericht Berlinhatten die Richter geurteilt, dass die Bloggerin Vreni Fost auch Beiträge als Werbung kennzeichnen muss, bei denen kein Geld an die Bloggerin floss. In der Begründung hieß es sinngemäß: Solange die Darstellung der Produkte auf Instagram dabei hilft, Kaufentscheidungen von Followern zu beeinflussen, und ein Link zu den Marken gesetzt wird, gilt jeder Post der Influencerin als Werbung.

Ob das auch bei Cathy Hummels‘ Instagram Account der Fall ist, muss jetzt das Gericht in München entscheiden. Richterin Rhein ließ aber bei der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass sie von den Argumenten des VSW nicht vollends überzeugt ist: Wenn Hummels für ihre Posts keine Gegenleistung bekommen habe, sei das auch keine unzulässige Werbung. 

VSW klagte unter anderem gegen "bekömmliches" Bier

Der Verband Sozialer Wettbewerb setzt sich im Namen seiner Mitglieder unter Anderem dafür ein, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Mit einigem Erfolg: Im März hatte der VSW vor dem Bundesgerichtshof letztinstanzlich erreicht, dass eine Allgäeur Brauerei für ihr Bier nicht mit dem Wort „bekömmlich“ werben darf.

Cathy Hummels selbst war heute nicht vor Gericht erschienen. Sie meldete sich lediglich per Instagram zu Wort. "Wenn ich etwas gut finde, dann finde ich es gut, und eben genau dann möchte ich es teilen." Sie habe keine Lust mehr auf Abmahnungen und klage deswegen zurück: "Deshalb lasse ich mir das nicht mehr gefallen. Recht auf freie Meinungsäußerung, dafür kämpfe ich (Smiley mit grinsendem Gesicht).“ Ein Termin für die Hauptverhandlung – dann wohl mit Cathy Hummels – steht noch nicht fest.