Die Kläger werfen Google vor, sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzende Forenbeiträge über die Suchmaschine auffindbar zu machen.
Auseinandersetzungen zwischen Forennutzern
Konkret geht es um Folgendes: Die Betroffenen, laut Gerichtsmitteilung Anbieter von IT-Dienstleistungen und selbständige Handelsvertreter, die nicht öffentlich in Erscheinung treten wollen, hatten im Jahr 2011 beim Aufsetzen eines Internetforums geholfen. Auf diesem Forum lieferten sich Nutzer verbale Auseinandersetzungen mit Nutzern eines anderen Forums.
Aufgrund einer automatischen E-Mail-Weiterleitung erhielt der Kläger eine Beschwerdemail über die Vorgänge in dem Forum. Diese beantwortete er mit dem Hinweis auf den im Forum aus seiner Sicht Zuständigen. Allerdings konnten Dritte aufgrund dieser Antwort-Mail die Identität eines der Kläger feststellen - und gaben diese an Mitglieder des verfeindeten Forums weiter.
Kläger fordern Geldentschädigung von Google
Diese machten den Kläger in dem Forum fortan für Handlungen anderer verantwortlich, die dort Nutzer gestalkt und drangsaliert haben sollen. Daraufhin forderte der Kläger von Google, Links auf die rufschädigenden Beiträge zu entfernen. Dem kam das kalifornische Unternehmen nach, allerdings nicht so schnell und umfassend, wie gefordert.
Die Kläger sehen die Suchmaschine als verantwortlich für eine fortwährende Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, da Google falsche und beleidigende Aussagen über sie allgemein auffindbar gemacht habe. Google hafte daher auf Unterlassung, außerdem fordern die Kläger eine Geldentschädigung von dem Konzern.