Sie sind im Prinzip ziemlich praktisch: kleine Tracker, die sich über die Funktechnologie Bluetooth oder über das Satellitennetz GPS mit dem Smartphone verbinden lassen. Man kann sie als Anhänger kaufen, oder auch als Armband und kann auf den Meter genau verfolgen, wo sich das Gerät gerade befinden. Auf diese Weise lassen sich verlegte Schlüssel genauso wiederfinden, wie verschwundene Koffer am Flughafen. Auch teure Fahrräder lassen sich, wenn sie gestohlen wurden, mithilfe von Trackern möglicherweise wieder aufspüren.
- Zum Artikel: GPS-Tracker: Nützliche Helfer oder Spionage-Werkzeug?
Personen zu tracken ist heikel
Manche Eltern geben auch ihren Kindern Tracker mit auf den Weg, oder – andersherum – Kinder ihren älteren, dementen Eltern. Hier fangen dann aber auch die heiklen Anwendungen an. Während bei einem Kleinkind eine solche Wanze vielleicht noch unbedenklich sein mag, ist sie das bei Jugendlichen eventuell nicht mehr. Besonders problematisch sind Szenarien, in denen jemand einer anderen Person, ohne ihr Wissen und womöglich sogar gegen ihren Willen einen Tracker unterjubelt. Als Beispiel werden hier oft Stalker und Stalkerinnen genannt, die ihre Expartner verfolgen, indem sie ihnen die Tracker unauffällig in die Handtasche oder in die Jacke stecken.
Bayern und Hamburg wollen beim Tracking gesetzlich nachschärfen
An solchen Fällen wollen jetzt einige Justizminister in Deutschland ansetzen und dafür klarere rechtliche Bedingungen schaffen. Bayern und Hamburg hatten einen gemeinsamen Vorschlag zur Justizministerkonferenz mitgebracht. Beide Länder sind der Meinung, dass das Strafrecht bislang nur unzureichenden Schutz vor dem Missbrauch der münzgroßen Geräte biete. Bayerns Justizminister, Georg Eisenreich (CSU), verweist auf die gravierenden seelischen und körperlichen Folgen, die durch Stalking bei Betroffenen auslöst werden können. Für einen konsequenten Opferschutz müsse man dringend das Strafrecht nachschärfen, forderte deshalb die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).
Bayern hat keine Statistik zu Stalking-Urteilen
Interessant wäre zu erfahren, wie viele Fälle es tatsächlich gibt, in denen die Gerichte Stalking mit Trackern anhand der bisherigen Gesetze nicht ahnden konnten. Das Bayerische Justizministerium erklärt auf Anfrage von BR24 jedoch, dass es eine solche Statistik nicht gibt. Wörtlich: "In den nach bundeseinheitlichen Kriterien geführten Justizgeschäfts- und Strafverfolgungsstatistiken der Länder werden Verfahren im Zusammenhang mit heimlicher Überwachung und Stalking mit Bluetooth-Trackern und Peilsendern nicht gesondert erfasst und ausgewiesen."
Beim Bundesdatenschutzbeauftragten ist man entsprechend zurückhaltend, was den Gesetzesvorstoß aus Bayern und Hamburg angeht. Der Pressesprecher der Behörde, Christof Stein, teilt mit, der Gesetzgeber sollte vor der Schaffung neuer Straftatbestände immer umfassend untersuchen, ob tatsächlich eine Rechtslücke bestehe.
Eisenreich sieht eine Gesetzeslücke
Die Lücke sieht der bayerische Justizminister im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dort wird im § 42 die unangemessene Erhebung, Nutzung und Weitergabe fremder personenbezogener Daten unter Strafe gestellt. Die Regelung spielt aber laut Eisenreich in der Praxis unter anderem aufgrund ihres unklaren Anwendungsbereichs kaum eine Rolle. Er fordert deshalb, die Regelung zu überarbeiten und in das Strafgesetzbuch zu überführen. Der Ball liegt nun laut Eisenreich beim Bundesjustizminister.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!