Weiteres Gericht erlaubt Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa

Frankfurt am Main: Die Lufthansa ist auch mit ihrem zweiten Versuch gescheitert, den bevorstehenden Streik der Flugbegleiter noch gerichtlich zu verhindern. Das Landes-Arbeitsgericht wies am Abend die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zurück. Damit kann die Gewerkschaft UFO ihre Mitglieder für morgen und übermorgen zu Streiks aufrufen. Die Lufthansa hatte bereits angekündigt, in diesem Fall insgesamt 1.300 Flüge zu streichen. Betroffen sind auch Verbindungen von Lufthansa-Töchtern wie Swiss und Austrian, die eigentlich nicht bestreikt werden sollen. Die Passagiere sollen sich vor Reisebeginn erkundigen, ob ihr Flug stattfindet. Ist dies nicht der Fall, haben sie die Möglichkeit, kostenlos umzubuchen oder die Bahn zu benutzen. Die Gewerkschaft UFO fordert für die rund 21.000 Lufthansa-Flugbegleiter unter anderem höhere Spesen und Zulagen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 06.11.2019 19:45 Uhr

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