Verfassungsrechtler warnen vor Aushebelung des Grundgesetzes in Corona-Krise

Berlin: Führende Verfassungsrechtler haben davor gewarnt, das Infektionsschutzgesetz vor das Grundgesetz zu stellen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, sagte der Welt am Sonntag, dass in einer Notlage, nicht die Freiheitsrechten zugunsten eines Überwachungsstaats ausser Kraft gesetzt werden dürften. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien schwerwiegende Grundrechtseingriffe. Momentan seien diese noch verfassungsgemäß, sie müssten aber in jedem Fall gelockert werden, wenn es die Gefährdungslage zulässt, so Papier. Außerdem sprach er sich gegen eine Auswertung personenbezogener Handydaten aus. Auch Christoph Möllers, Leibnitz Preisträger und Professor für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, warnt gegenüber der Welt am Sonntag vor einer Verschiebung der rechtlichen Maßstäbe. Das Infektionsschutzgesetz gebe die weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger nicht her. Man könne auf dieser Grundlage nicht wochenlang ein ganzes Land zumachen, so Möllers.

Sendung: BR24 Nachrichten, 29.03.2020 00:00 Uhr

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