Verfassungsgerichtshof erklärt Corona-Ausschüsse in Kommunen für verfassungswidrig

München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Einsetzung sogenannter Corona-Ausschüsse in den Kommunen für verfassungswidrig erklärt. Er gab damit einer Klage der Linken sowie 29 Kommunalpolitikern statt. Es ging um eine Änderung der Gemeindeordnung durch den Landtag, die es den Kommunen erlaubt hat, in der Pandemie-Zeit Ferienausschüsse für drei Monate oder sogar bis Ende des Jahres zu verlängern. Normalerweise dürfen sie in der Urlaubszeit höchstens für sechs Wochen eingesetzt werden. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass der Grundsatz der Wahlgleichheit damit schwerwiegend durchbrochen werde. Das Gericht verwies außerdem auf die Möglichkeit, Ratsmitglieder per Viedeo-Konferenz zuzuschalten. Ferienausschüsse übernehmen während der Urlaubszeit die Aufgaben von Gemeinderats- und anderen Sitzungen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 11.06.2021 15:00 Uhr

Zur BR24 Startseite